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Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt

Edermünde. In einem Geflügelbestand in Edermünde hat sich der Verdacht auf einen Ausbruch der Vogelgrippe bestätigt. Die zirka 15.000 Legehennen des betroffenen Betriebs sind bereits fachgerecht getötet und werden nun durch eine Fachfirma entsorgt. Das teilt die Kreisverwaltung Schwalm-Eder mit.

Die Kreisverwaltung Schwalm-Eder hat den Verdacht auf Vogelgrippe in einem Geflügelbestand in Edermünde bestätigt. Restriktionszonen wurden eingerichtet, eine Allgemeinverfügung erlassen. Foto (beispielhaft): creisi | Pixabay

Die Desinfektion des Betriebs dauere zurzeit noch an. Das Technische Hilfswerk habe zudem vor dem Betrieb eine Desinfektionsschleuse in Betrieb genommen.

Kontrolle aller Geflügelbestände

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, werden um den betroffenen Betrieb per Allgemeinverfügung eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von 10 Kilometern eingerichtet. In beiden Zonen ist eine Aufstallung von Geflügel verpflichtend. Eine Aufstallung wird zudem für das gesamte Kreisgebiet vorläufig empfohlen.

In den Restriktionszonen ist es unter anderem verboten, Geflügel und Geflügelprodukte zu transportieren. Zudem werden in der Schutzzone klinische Proben bei allen Geflügelhaltungen von Enten, Gänsen, Hühnern und Puten durch das zuständige Veterinäramt genommen. In der Überwachungszone werden diese nur stichprobenartig kontrolliert.

Von Schutzzone betroffene Kommunen

In der Schutzzone liegen vollständig die Edermünder Ortsteile Grifte, Haldorf und Holzhausen. Der Ortsteil Besse ist anteilig betroffen. Weiterhin anteilig betroffen ist das Gemeindegebiet Guxhagen mit den Ortsteil Guxhagen. Aus dem benachbarten Landkreis Kassel sind die Stadtteile Guntershausen, Hertingshausen und Kirchbauna von Baunatal sowie der Ortsteil Dörnhagen der Gemeinde Fuldabrück anteilig betroffen.

Aus dem benachbarten Landkreis Kassel sind die Stadtteile Guntershausen, Hertingshausen und Kirchbauna von Baunatal sowie der Ortsteil Dörnhagen der Gemeinde Fuldabrück anteilig betroffen.

Allgemeinverfügung steht online

Die vollständigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen können der Allgemeinverfügung entnommen werden. Sie gelten bis zur amtlichen Aufhebung durch den Schwalm-Eder-Kreis.

Die Allgemeinverfügung gilt ab 3. Februar 2024 und ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de einsehbar.

(Kreisverwaltung Schwalm-Eder | red)



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