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IHK-Webinar zur EU Entwaldungsverordnung

Region. Bereits jetzt sollten sich betroffene Unternehmen dringend auf die Entwaldungsverordnung (EUDR) der EU vorbereiten, indem sie unter anderem Daten sammeln und Kontakt mit Lieferanten aufnehmen. Über die Details informier die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg in einem kostenlosen Webinar am Dienstag, 21. Januar, von 14 bis 15.30 Uhr.

In der Holzwirtschaft kommt es laut EU entscheidend darauf an, eine Entwaldung zu verhindern. Das EUDR soll den Schutz der Natur und der lokalen Bevölkerung in den Erzeugerländern sicherstellen. Foto: Hans Bijstra | Pixabay

In der Holzwirtschaft kommt es laut EU entscheidend darauf an, eine Entwaldung zu verhindern. Das EUDR soll den Schutz der Natur und der lokalen Bevölkerung in den Erzeugerländern sicherstellen. Foto: Hans Bijstra | Pixabay

Rechtsanwalt Louis Warnking (Kanzlei Taylor Wessing) erklärt, welche Unternehmen in welchem Umfang betroffen sind, welche Pflichten sich ergeben und was konkret zu tun ist, um Verstöße gegen die Vorgaben der Entwaldungsverordnung zu vermeiden. Die EUDR gilt ab dem 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und ab dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen.

Rechtsvorschriften der Erzeugerländer

Mit der Entwaldungsverordnung (EUDR) verfolgt die EU das Ziel, die weltweit voranschreitende Entwaldung zum Gewinnen von landwirtschaftlichen Nutzflächen einzuschränken. Die Entwaldungsverordnung beschränkt sich jedoch nicht nur darauf, sondern zielt zum Beispiel auch auf den Schutz der lokalen Bevölkerung ab, indem gefordert wird, einschlägige Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes einzuhalten. Betroffen sind die Rohstoffe Soja, Palmöl, Kautschuk, Kakao, Kaffee, Holz sowie Rinder und daraus hergestellte relevante Erzeugnisse.

Die Entwaldungsverordnung verpflichtet alle Unternehmen, die relevante Erzeugnisse innerhalb der EU in den Verkehr bringen (Hersteller und Einführer), bereitstellen (Händler) oder aus der EU ausführen. Verpflichtete Unternehmen haben infolge der Verordnung insbesondere Nachweise für die Entwaldungsfreiheit und Rechtskonformität ihrer Produkte zu sammeln. Lediglich für kleine und mittelgroße Unternehmen sieht die EUDR Erleichterungen vor. Alle vorgenannten Unternehmen müssen ihre Strukturen anpassen, um den Anforderungen der Entwaldungsverordnung nachkommen zu können.

Mehr Zeit zur Vorbereitung

Ursprünglich war geplant, dass die Entwaldungsverordnung und die daraus resultierenden Pflichten bereits ab dem 30.12.2024 gelten. EU-Parlament und -Rat hatten sich darauf geeinigt, den Anwendungsbeginn um zwölf Monate zu verschieben, damit die betroffenen Unternehmen mehr Zeit haben, sich darauf vorzubereiten.

Bis Montag, 20. Januar, online anmelden unter:
www.ihk.de/kassel-marburg/veranstaltungen

IHK Kassel-Marburg
red



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