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Hessen verstärkt Schutz an Landesgrenze

Region. Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus Nordrhein-Westfalen nach West- und Nordhessen haben die Regierungspräsidien Kassel und Gießen neue Allgemeinverfügungen erlassen, die den Bau von festen Zäunen und mobilen Elektrozäunen entlang zahlreicher Straßen im Grenzgebiet zu Nordrhein-Westfalen rechtlich weiter absichern.

Die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest ist noch nicht gebannt. Jetzt wollen zwei nordhessische Landkreise ihre Grenzen zu Nordrhein-Westfalen besser absichern. Foto: WP Chun | Pixabay

Die Gefahr der Afrikanischen Schweinepest ist noch nicht gebannt. Jetzt wollen zwei nordhessische Landkreise ihre Grenzen zu Nordrhein-Westfalen besser absichern. Foto: WP Chun | Pixabay

Schutzzäune von zentraler Bedeutung

Die Zäune sollen in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill verlaufen. Die betroffenen Strecken liegen in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze und dienen dem Ziel, eine Ausbreitung aus den Gebieten jenseits der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen möglichst zu verhindern. Mit den Baumaßnahmen setzt Hessen den konsequenten Kurs zum Schutz vor der ansteckenden Tierseuche fort.

Die schnelle Errichtung von Schutzzäunen ist für eine Verhinderung der Ausbreitung von zentraler Bedeutung. Die Behörden setzen bei den laufenden Zaunbauarbeiten auf das Verständnis und die Unterstützung der betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.

Verfügungen der RPs

Damit die Barrieren möglichst schnell errichtet werden können, regeln die Allgemeinverfügungen der Regierungspräsidien, dass in einem Korridor von bis zu 500 Metern zu definierten Straßenzügen im Außenbereich mobile oder feste Schutzzäune aufgestellt und dauerhaft unterhalten werden dürfen. Die betroffenen Bundes-, Land- und Kreisstraßen sind in den Verfügungen aufgeführt. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Nutzungsberechtigte (z.B. Pächter) sowie andere Personen müssen diese Maßnahmen auf diesen eng definierten Flächen zum Zweck einer effektiven Bekämpfung der Tierseuche dulden.

Den Allgemeinverfügungen sind digitale Karten beigefügt, denen der Verlauf der Zäune entnommen werden kann (s.u.).

Drohnen und Hunde spüren Kadaver auf

Aufgrund der akuten Gefahrenlage gelten die Regelungen ab sofort. Die Maßnahme dient dem Schutz vor einer möglichen Ausbreitung des Virus und der Vermeidung von Tierleid sowie wirtschaftlichen Schäden für schweinehaltende Betriebe.

Gleichzeitig setzt das Land gemeinsam mit den betroffenen Landkreisen die intensiven Maßnahmen zur Eindämmung des Seuchengeschehens fort. Bereits in den vergangenen vier Wochen wurden im Grenzgebiet zu Nordrhein-Westfalen Suchtrupps mit speziell ausgebildeten Hunden sowie Drohnen eingesetzt, um tote Wildschweine frühzeitig zu entdecken. Parallel wurde eine mobile Dekontaminationsstelle im Landkreis Marburg-Biedenkopf eingerichtet. Bislang ist es in Nordhessen zu keinem Eintrag der ASP gekommen.

Weitere Schritte sind in enger Abstimmung zwischen den betroffenen Landkreisen, den Regierungspräsidien und dem Führungsstab ASP in Vorbereitung.

Schwerwiegende Folgen abwehren

Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich, verläuft jedoch für Haus- und Wildschweine in nahezu allen Fällen tödlich. Eine Einschleppung in landwirtschaftliche Bestände hätte schwerwiegende wirtschaftliche und seuchenhygienische Folgen. Seit dem ersten Auftreten in Hessen nahe Rüsselsheim im Juni 2024 setzt das Land alles daran, die Seuche einzudämmen.

Links zu den Allgemeinverfügungen und den digitalen Karten:

https://rp-kassel.hessen.de/oeffentliche-bekanntmachungen-0
https://rp-giessen.hessen.de/ansprechen/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen-suche/anordnung-einer-duldungspflicht

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
red



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