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Webinar zur EU-Entwaldungsverordnung

Region. Große Veränderungen bringt die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) für Unternehmen mit sich, sofern sie Rohstoffe wie Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rindfleisch oder Kautschuk oder ein daraus hergestelltes relevantes Erzeugnis auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, aus diesem ausführen oder damit handeln.

Von abgeholzten Flächen dürfen laut EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) keine Waren mehr in die europäische Union eingeführt und gehandelt werden. Was genau zu beachten ist, klärt ein Webinar, zu dem die IHK Kassel-Marburg einlädt. Foto: Katharina N. | Pixabay

Von abgeholzten Flächen dürfen laut EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) keine Waren mehr in die europäische Union eingeführt und gehandelt werden. Was genau zu beachten ist, klärt ein Webinar, zu dem die IHK Kassel-Marburg einlädt. Foto: Katharina N. | Pixabay

Laut Verordnung müssen sie nachweisen, dass ihre Waren nicht von entwaldeten oder waldgeschädigten Flächen stammen und dass die Rohstoffe gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert wurden. Diesbezüglich muss eine Sorgfaltserklärung vorliegen. Doch nun stellt sich die Frage, wie die Unternehmer die Verordnung der EU eigentlich umsetzen sollen?

Umsetzung in letzter Minute

Einen Überblick über die Pflichten nach der EUDR und konkrete Hinweise, was getan werden muss und kann, bietet das kostenlose IHK-Webinar »EU-Entwaldungsverordnung – Umsetzung in letzter Minute: Was jetzt noch möglich ist« am Mittwoch, 5. November, von 14 bis 15.30 Uhr.

Da sich viele Unternehmen bislang noch nicht mit den Anforderungen der EUDR beschäftigt und keine entsprechenden Vorbereitungen getroffen haben, ist dringend zu empfehlen, dies jetzt nachzuholen – auch wenn die EU-Kommission eventuell den Anwendungsbeginn der EUDR für Kleinst- und kleine Unternehmen auf den 30. Dezember 2026 verschieben und für mittlere und große Unternehmen eventuell eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 festlegen wird. Wann für die Unternehmen endgültig Klarheit besteht und wann die Verschiebungen beschlossen werden, ist derzeit nicht absehbar.

Rückwärts bis zur Anbaufläche

Ein zentraler Punkt der EUDR ist die Rückverfolgbarkeit bis zur Anbaufläche. Unternehmen müssen für jede betroffene Ware die Geokoordinaten der landwirtschaftlichen Fläche beschaffen, auf der der Rohstoff erzeugt wurde – keine groben Regionen, sondern konkrete GPS-Daten.

Wer jetzt erst beginnt, sollte umgehend Kontakt mit seinen Lieferanten aufnehmen und entsprechende Informationen anfordern. Diese Daten fließen in eine elektronische Erklärung ein, die vor dem Inverkehrbringen oder Export im EU-Portal TRACES eingereicht werden muss unter:
https://eudr.webcloud.ec.europa.eu/tracesnt/login

Wer am Webinar teilnehmen möchte, kann sich bis Montag, 3. November anmelden unter:
http://www.ihk.de/kassel-marburg/veranstaltungen

Weitere Auskunft erteilt Elke Elsner, Tel. 06421 9654-32, E-Mail: elsner@kassel.ihk.de

IHK Kassel-Marburg
red



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