Barrieren raus – Talente rein
Region. Menschen mit Behinderung sind ein wichtiger Teil der Gesellschaft und bereichern den Arbeitsmarkt mit ihren Fähigkeiten, Perspektiven und Erfahrungen. Die Bundesagentur für Arbeit setzt sich deshalb mit Nachdruck dafür ein, dass Inklusion in der Arbeitswelt Wirklichkeit wird und unterstützt die heute beginnende bundesweite Woche der Menschen mit Behinderung.

Im Team Berufliche Rehabilitation/Teilhabe spezialisiert auf die Beratung von Arbeitgebern: Britta Sauerland und Sascha Wilhelm (li.), rechts Teamleiter Jan Naumann. Foto: N.N. | Agentur für Arbeit Korbach
Die Aktionswoche läuft noch bis zum 5. Dezember. Ziel ist es, Barrieren abzubauen, Chancen zu eröffnen und gemeinsam mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Wege zu finden, damit Teilhabe am Arbeitsleben für alle möglich ist.
Fördermittel für Betriebe
Als spezialisierte Ansprechpartner für Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung einstellen wollen, stehen bei der Korbacher Arbeitsagentur seit kurzem Britta Sauerland und Sascha Wilhelm zur Verfügung, erreichbar über die Telefon-Hotline 05631/957-300. Beide gehören zum Team Berufliche Rehabilitation/Teilhabe der Agentur und bringen Erfahrungen als Arbeitsvermittler mit. Das heißt, sie kennen sich bestens mit den Schwierigkeiten und Chancen von Rehabilitanden bzw. Menschen mit Behinderung aus, die erstmals oder wieder ins Berufsleben einsteigen wollen.
„Es gibt sehr fachspezifische und individuelle Fördermöglichkeiten für Betriebe, die Menschen mit Behinderung ausbilden oder beschäftigen“, berichtet Britta Sauerland. „Das kann zum Beispiel ein Praktikum zur Eignungsfeststellung, ein Eingliederungs- oder Ausbildungszuschuss oder eine geförderte Probebeschäftigung im Einzelfall sein. Wir beraten die Arbeitgeber und prüfen, ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist.“
Ein Eingliederungszuschuss sei beispielsweise denkbar, wenn der Arbeitnehmer in der ersten Zeit im Unternehmen noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringt und sich noch Fähigkeiten aneignen muss. Je länger und aufwändiger dies ist, desto höher kann die Förderung ausfallen.
„Inklusion stärkt uns alle“
Voraussetzung für eine Förderung sei, dass der neue Mitarbeiter vorher als arbeitslos oder arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur gemeldet war, ergänzt Sascha Wilhelm. Außerdem müsse die Förderung vor Abschluss des Arbeitsvertrages beantragt werden. Häufig sind die Beratungen telefonisch möglich, die beiden Spezialisten kommen bei Bedarf aber auch in die Betriebe.
Jan Naumann, Teamleiter Berufliche Rehabilitation/Teilhabe appelliert an alle Arbeitgeber, die sich die Einstellung eines Menschen mit Behinderung vorstellen können, sich bei den beiden Spezialisten zu melden. „Inklusion stärkt uns alle – in der Gesellschaft wie in der Arbeitswelt. Menschen mit Behinderung bringen Talente, Ideen und Kompetenzen ein, die den Arbeitsmarkt vielfältiger und innovativer machen.“
Agentur für Arbeit, Korbach
red



