Anspruch auf Bildungsurlaub
Region. Beschäftigte, die ihren gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub im Jahr 2025 nicht genutzt haben, können diesen bis zum 31. Dezember 2025 unkompliziert auf das Jahr 2026 übertragen. Darauf weist die IG Metall Nordhessen hin. Für die Übertragung genügt eine formlose schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber.
Wer in Hessen in einer 5-Tage-Woche arbeitet, hat Anspruch auf fünf bezahlte Bildungsurlaubstage pro Kalenderjahr. Bei Teilzeit oder weniger als fünf Arbeitstagen pro Woche reduziert sich der Anspruch entsprechend. Nicht genutzte oder nicht bewilligte Tage lassen sich auf das Folgejahr übertragen.
„Bildungsurlaub lohnt sich – nicht nur für den Kopf, sondern auch für den Job“, sagt Dr. Katharina Volk von der IG Metall Nordhessen. „Mit Bildungsurlaub können die eigenen Kenntnisse erweitert, neue Perspektiven gewonnen und sich persönlich sowie beruflich weiterentwickelt werden.“
Informationen zum Musteranschreiben und eine Übersicht über aktuelle Seminarangebote gibt es unter:
► http://www.igmetall-nordhessen.de
IG Metall Nordhessen
red




