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RP Gießen genehmigt Viren-Labor

Gießen/ Marburg. In Hessen gibt es rund 700 gentechnische Anlagen. Das Dezernat für Gentechnik des Regierungspräsidiums (RP) Gießen ist landesweit für alle Belange rund um das Thema zuständig. Nun hat die Behörde die gentechnikrechtliche Genehmigung für Bau und Betrieb einer gentechnischen Anlage der höchsten Sicherheitsstufe 4 der Philipps-Universität Marburg erteilt.

Simulation des Neubaus vor dem bestehenden Hochsicherheitslabor. Grafik: Philipps-Universität Marburg

Simulation des Neubaus vor dem bestehenden Hochsicherheitslabor. Grafik: Philipps-Universität Marburg

Mit der Inbetriebnahme des S4-Hochsicherheitslabors ist Ende des Jahres bis Anfang 2027 zu rechnen.

Arbeit mit hochansteckenden Viren

An der Marburger Universität gibt es bereits nebenan ein S4-Labor. Das neue Hochsicherheitslabor ist jedoch deutlich größer und verfügt dazu über ein flexibles Raumnutzungskonzept. Dadurch können zukünftige und auch hochkomplexe Forschungsvorhaben effektiv umgesetzt werden. In dem neuen Labor der höchsten Sicherheitsstufe sollen gentechnische Arbeiten an hochpathogenen Viren wie zum Beispiel Ebola-Viren ausgeführt werden. Diese Arbeiten umfassen die Grundlagenforschung, aber auch vorbereitende Arbeiten zur Diagnostik und Therapie sowie zur Impfstoffentwicklung gegen relevante virale Erreger.

Neubau vor dem bestehenden Hochsicherheitslabor im vergangenen Dezember. Foto: N.N. | RP Gießen

Neubau vor dem bestehenden Hochsicherheitslabor im vergangenen Dezember. Foto: N.N. | RP Gießen

Sicherheit steht bei einem solchen Forschungslabor laut RP Gießen an erster Stelle. Der sichere Betrieb des S4-Hochsicherheitslabors werde unter anderem durch umfangreiche gentechnikrechtliche Nebenbestimmungen, aber auch durch zahlreiche Auflagen aus anderen Rechtsgebieten sichergestellt.

Sicherheitsstufe S4

In einem Labor der höchsten Schutzstufe (S4) können hochpathogene Krankheitserreger wie Ebola-, Lassa- und Marburg-Viren sicher untersucht werden. Die Voraussetzung für eine Einrichtung und den Betrieb sind im Gentechnikgesetz geregelt. Demnach muss es unter anderem eine eigene Luft-, Strom- und Wasserversorgung besitzen, also autark sein, und sich in einem alleinstehenden Gebäude befinden. Mehrstufige Sicherheitssysteme sorgen dafür, dass keine Erreger ins Freie gelangen. Die technischen Systeme und Geräte werden in einer längeren Testphase überprüft und Arbeitsabläufe, Wartungs- sowie Notfallprozesse intensiv trainiert.

Bislang gibt es in Deutschland vier Hochsicherheitslabore, jeweils eines in Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Berlin und Hessen, zu denen nun ein weiteres hinzukommt. Die beiden Marburger S4-Labore sind bundesweit die einzigen, die von einer Universität betrieben werden.

RP Gießen
red



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