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Neue EU-Verordnung für Verpackungen

Region. Ab dem 12. August 2026 wird die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG durch die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ersetzt. Der Geltungsbereich umfasst alle Verpackungen und betrifft nahezu alle Branchen. Hersteller, Erzeuger, Importeure, Lieferanten und Vertreiber müssen sich auf weitreichende Anforderungsänderungen einstellen; darunter Mindestrezyklatanteile, Minimierungsgebote oder neue Kennzeichnungspflichten.

Daher lädt der IHK-Verbund Mittelhessen, zu dem die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg gehört, in Kooperation mit der Bitkom Servicegesellschaft zu einem kostenlosen Online-Seminar für Donnerstag, 19. März, von 10 bis 11.30 Uhr ein. Darin informieren Fachleute über Auswirkungen der PPWR auf die unternehmerische Praxis und die Pflichten, die sich je nach Unternehmensrolle ergeben. Außerdem bietet sich die Gelegenheit, Fragen an die Experten zu richten.

Wer die neuen Pflichten ignoriert, riskiert empfindliche Sanktionen. Bußgelder von bis zu 200.000 Euro und Verkaufsverbote sind möglich. Firmen sollten deshalb frühzeitig ihre Verpackungsstrategien anpassen, Materialien auf Recyclingfähigkeit prüfen und die Registrierung vorbereiten.

Bis Dienstag, 17. März, anmelden unter:
http://www.ihk.de/kassel-marburg/veranstaltungen

IHK Kassel-Marburg



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