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Recht entscheidet über Volksbegehren

Wiesbaden. Der hessische Staatsgerichtshof (StGH) hat die Entscheidung der Landesregierung zum Volksbegehren »Verkehrswende in Hessen« bestätigt und ist der verfassungsrechtlichen Bewertung der Landesregierung gefolgt. Das bürgergesellschaftliche Engagement bleibt wichtiges Signal für die Verkehrspolitik, und das Land setzt den Ausbau der Nahmobilität konsequent fort.

Der Staatsgerichtshof hat entschieden: Das Volksbegehren »Verkehrswende in Hessen« wird nicht zugelassen. . Foto: N.N. | ©StGH

Der Staatsgerichtshof hat entschieden: Das Volksbegehren »Verkehrswende in Hessen« wird nicht zugelassen. . Foto: N.N. | ©StGH

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Sommermusik im Schlosspark

The Joni Mitchell Project. Foto: © Sebastian Madej | pm, Kultursommer Nordhessen

Melsungen. Der Schlosspark wird am kommenden Wochenende erneut zur stimmungsvollen Open-Air-Bühne des Kultursommers Nordhessen. Mit zwei unterschiedlichen Veranstaltungen zeigt das Festival am 17. und 18. Juli seine ganze musikalische Vielfalt.

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Die Rückkehr ins Berufsleben

Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Korbacher Arbeitsagentur, Kerstin Wickert-Strippel (li.) und Nicole Wilke. Foto: N.N. | Agentur für Arbeit, Korbach

Region. Der berufliche Wiedereinstieg nach einer Familienzeit bringt viele Fragen mit sich. Wie gelingt ein Berufseinstieg nach Zeiten der Kinderbetreuung und welche Bewerbungsstrategien sind gerade angesagt? Wie präsentiere ich mich im Vorstellungsgespräch und wie schaffe ich es, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen? Diese und viele andere Fragen rücken in den Fokus, wenn […]

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