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Juristen solidarisch für AfD-Verbotsverfahren

Wiesbaden. Kürzlich wurden Richter und Staatsanwälte im Internet dafür angefeindet, dass sie sich in einem offenen Brief für ein AfD-Verbotsverfahren ausgesprochen haben. Hass und Hetze sind für die extreme Rechte das Mittel der Wahl in der politischen Auseinandersetzung, sagt die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen.

Die Anprangerung der politischen Gegner im Internet als einem anonymen Raum, in dem Verantwortliche kaum identifiziert und zur Rechenschaft gezogen werden können, ist eine der feigen Ausdrucksformen, derer sich die extreme Rechte gerne bedient.

Argumente außerhalb der Verfassung

Die Bezirksvorstände der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (ASJ) Hessen-Nord und -Süd erklären ihre uneingeschränkte Solidarität mit allen Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern, die aktiv für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eintreten und dabei für ein AfD-Verbotsverfahren eintreten und infolgedessen zur Zielscheibe von Drohungen und Einschüchterungsversuchen werden.

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung erlaubt die politische Auseinandersetzung in einem weit verstandenen Raum. Wer es nicht schafft, innerhalb dieses Raumes seine Argumente vorzutragen, zeigt damit einmal mehr, dass er außerhalb unserer Verfassung steht.

Jürgen Gasper, Vorsitzender ASJ Hessen-Süd
Davor Šušnjar, Vorsitzender der ASJ Hessen-Nord
Gender-Disclaimer: Aus Gründen der Lesbarkeit verzichtet der Beitrag auf gender­sprachliche Formen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
red


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