Sieben digitale Fotokameras bei Einbruch gestohlen
Homberg. In der Nacht zu Freitag, 3. Dezember, wurde ein Einbruch in ein Fotogeschäft in der Ziegenhainer Straße in Homberg verübt. Die Täter erbeuteten sieben digitale Fotokameras, zwei analoge Fotokameras, Speicherkarten, mehrere USB-Sticks, einige Ladegeräte sowie eine kleine Menge Münzgeld aus einer Wechselgeldkasse. Der durch den Einbruch verursachte Sachschaden beläuft sich auf zirka 500 Euro. Die Täter hatten die Eingangstür zu dem Geschäft aufgebrochen und anschließend im Innenraum Schränke und Schubladen durchwühlt. Hinweise bitte an die Polizei in Homberg, Telefon (05681) 7740. (ots)
>>sieben digitale Fotokameras, zwei analoge Fotokameras, Speicherkarten, mehrere USB-Sticks, einige Ladegeräte<<
Der Schaden bei ca.500 Euro??? Das hätte sich ja bei den Kampfpreisen glatt ohne Einbruch gelohnt. 🙂
Es handelt sich wohl um den beim Einbruch entstandenen Sachschaden, nicht um den Wert der gestohlenen Geräte.
Auch gestohlene Geräte sind unter Sachschäden meist aufgeslistet, es sei denn die 500,00 Euro deuten auf eine „Sachbeschädigung“ hin.
Bei Sachbeschädigung handelt es sich laut StGB um die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache.
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/sachbeschaedigung.html
In diesem Fall ist das wahrscheinlich die Beschädigung an der Tür.
Der Sachschaden ist in der Regel das Resultat einer Sachbeschädigung.
http://www.versicherung-online24.com/privathaftpflichtversicherung/haftpflicht-lexikon/s.php