Vogelgrippe im Kreis bestätigt
Schwalm-Eder. Der Landkreis erlässt nun eine Allgemeinverfügung, die für alle Geflügelhaltungen verbindlich und vor allem mit einer Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen verbunden ist. Geflügelschauen und ähnliche Veranstaltungen sind untersagt. Zudem gilt ein Verbringungsverbot für Geflügel.

Zum Schutz vor der Vogelgrippe gilt im Schwalm-Eder-Kreis ab sofort für alle Geflügelhalter eine Aufstallungspflicht sowie ein Verbringungsverbot. Foto: Franz W. | Pixabay



