Höhere Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten
Schwalm-Eder. Zum 1. Juli 2011 haben sich die Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten erhöht. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Witwen, Witwer oder Waisen können neben den Hinterbliebenenrenten in bestimmten Grenzen hinzuverdienen, ohne dass das Einkommen zu einer Minderung ihrer Rente führt. Erst bei Überschreiten eines bestimmten Freibetrags erfolgt eine Anrechnung. mehr »