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Höhere Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten

Schwalm-Eder. Zum 1. Juli 2011 haben sich die Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten erhöht. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund hin. Witwen, Witwer oder Waisen können neben den Hinterbliebenenrenten in bestimmten Grenzen hinzuverdienen, ohne dass das Einkommen zu einer Minderung ihrer Rente führt. Erst bei Überschreiten eines bestimmten Freibetrags erfolgt eine Anrechnung.

Konnte eine Witwe oder ein Witwer mit Wohnsitz in den alten Bundesländern bisher monatlich 718,08 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen, so erhöht sich der Betrag auf 725,21 Euro. Bei Wohnsitz in den neuen Bundesländern erhöht sich der Freibetrag von 637,03 Euro auf 643,37 Euro. Werden ein oder mehrere Kinder erzogen, steigt der Freibetrag für jedes Kind zusätzlich auf 153,83 Euro in den alten und 136,47 Euro in den neuen Bundesländern. Das Gleiche gilt für Bezieher von Erziehungsrenten.

Der neue Freibetrag für Bezieher von Waisenrenten liegt seit dem 1. Juli 2011 bei 483,47 Euro (alte Bundesländer) und 428,91 Euro (neue Bundesländer).

Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie die ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und -berater der Deutschen Rentenversicherung. Kostenloses Servicetelefon: (0800) 10004800. (red)



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