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Arbeitsagentur prüft Beschäftigungspflicht

Region. Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2026 eingegangen sein.

Keine Fristverlängerung möglich! Die Arbeitsagentur fragt bis zum 31. März 2026 ab, wer seiner Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter nachkommt. Foto: Van B.A. | Pixabay

Keine Fristverlängerung möglich! Die Arbeitsagentur fragt bis zum 31. März 2026 ab, wer seiner Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter nachkommt. Foto: Van B.A. | Pixabay

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Wichtige Frist für Unternehmen

Region. Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein.

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Wichtige Frist für Unternehmen

Schwalm-Eder. Stichtag: 31. März! Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Sie müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten 2023 anzeigen.

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