Region. Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein. mehr »
Erstellt: 12.03.2025 um 06:49 Uhr
• Rubrik: Wirtschaft
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Schwalm-Eder. Stichtag: 31. März! Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Sie müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten 2023 anzeigen.
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Erstellt: 22.03.2024 um 07:38 Uhr
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