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Wichtige Frist für Unternehmen

Schwalm-Eder. Stichtag: 31. März! Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Sie müssen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten 2023 anzeigen.

Darauf weist aktuell die Agentur für Arbeit Korbach hin.

Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de zur Verfügung.

Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, die auf Grundlage der Beschäftigungsquote im Jahresdurchschnitt ermittelt wird. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

(Agentur für Arbeit | red)



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