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Neupärtl unterstützt Verfassungsklage der Landkreise

Hessen. Landrat Frank-Martin Neupärtl unterstützt die Verfassungsklage der drei Landkreise Bergstraße, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner-Kreis gegen das Land Hessen. Der Hessische Landkreistag, dessen Präsidium auch Neupärtl angehört, und alle 21 hessischen Landkreise teilen sich die Kosten für diese „Notwehr-Klage“, um eine ausreichende Finanzierung für die Pflichtaufgaben der Landkreise sicher zu stellen. Nach Art. 137 Abs. 5 der Hessischen Landesverfassung hat das Land den Landkreisen die zur Durchführung ihrer eigenen und übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des kommunalen Finanzausgleichs zu sichern. „Auch wenn das Land selbst sparen muss, ist es gesetzlich verpflichtet, die Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie ihre Pflichtaufgaben erfüllen und darüber hinaus weitere Aufgaben im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen können,“ sagt Neupärtl in seiner Stellungnahme. mehr »


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