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Neupärtl unterstützt Verfassungsklage der Landkreise

Hessen. Landrat Frank-Martin Neupärtl unterstützt die Verfassungsklage der drei Landkreise Bergstraße, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner-Kreis gegen das Land Hessen. Der Hessische Landkreistag, dessen Präsidium auch Neupärtl angehört, und alle 21 hessischen Landkreise teilen sich die Kosten für diese „Notwehr-Klage“, um eine ausreichende Finanzierung für die Pflichtaufgaben der Landkreise sicher zu stellen. Nach Art. 137 Abs. 5 der Hessischen Landesverfassung hat das Land den Landkreisen die zur Durchführung ihrer eigenen und übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des kommunalen Finanzausgleichs zu sichern. „Auch wenn das Land selbst sparen muss, ist es gesetzlich verpflichtet, die Kommunen finanziell so auszustatten, dass sie ihre Pflichtaufgaben erfüllen und darüber hinaus weitere Aufgaben im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen können,“ sagt Neupärtl in seiner Stellungnahme.

„Diesem Verfassungsanspruch widersprecht die desolate Haushaltslage aller hessischen Landkreise. Kein hessischer Landkreis konnte 2011 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Trotzdem hat das Land die Zuweisungen an die Kommunen ab diesem Jahr um 340 Millionen Euro gekürzt.“

Im Haushalt 2011 des Schwalm-Eder-Kreises ist ein jahresbezogener Fehlbedarf von über 14 Millionen Euro ausgewiesen. „So kann es nicht weitergehen“, meint Neupärtl. „Wir müssen in den Bereichen Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und  Schule – um nur die Wichtigsten zu nennen-  zahlreiche Pflichtaufgaben wahrnehmen, die zunehmende Kosten verursachen. Dafür brauchen wir eine verlässliche Finanzausstattung.“

In diesem Sinne hofft Neupärtl auf eine klare juristische Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofes. (red)



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