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Recht entscheidet über Volksbegehren

Wiesbaden. Der hessische Staatsgerichtshof (StGH) hat die Entscheidung der Landesregierung zum Volksbegehren »Verkehrswende in Hessen« bestätigt und ist der verfassungsrechtlichen Bewertung der Landesregierung gefolgt. Das bürgergesellschaftliche Engagement bleibt wichtiges Signal für die Verkehrspolitik, und das Land setzt den Ausbau der Nahmobilität konsequent fort.

Der Staatsgerichtshof hat entschieden: Das Volksbegehren »Verkehrswende in Hessen« wird nicht zugelassen. . Foto: N.N. | ©StGH

Der Staatsgerichtshof hat entschieden: Das Volksbegehren »Verkehrswende in Hessen« wird nicht zugelassen. . Foto: N.N. | ©StGH

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