Wiesbaden. Die 28 hessischen Finanzämter führen auch in diesem Jahr die Tradition des Weihnachtsfriedens fort. Die Steuerverwaltung wird vom 19. bis 31. Dezember 2025 – mit wenigen Ausnahmen – von belastenden Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger absehen, um den besonderen Charakter der Feiertage angemessen zu würdigen.

Hessens Finanzminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz hat den Weihnachtsfrieden in den Finanzämtern ausgerufen. Fotos: © Gerald Schmidtkunz / © Patrick Liste | HMdF
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Erstellt: 15.12.2025 um 18:15 Uhr
• Rubrik: Politik Region
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Region. Die 28 hessischen Finanzämter achten auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass die Steuerverwaltung vom 20. bis 31. Dezember 2024 mit wenigen Ausnahmen von belastenden Maßnahmen absieht, um dem besonderen Charakter der Feiertage Rechnung zu tragen.
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Erstellt: 21.12.2024 um 10:24 Uhr
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Wiesbaden. „Wie in den Vorjahren gilt für unsere 33 Finanzämter auch in diesem Jahr wieder der Weihnachtsfrieden. Dadurch sollen die Hessinnen und Hessen die Weihnachtsfeiertage unbeschwert verbringen können. Dies gilt insbesondere, da 2023 ein weiteres Jahr mit vielen Herausforderungen war.“
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Erstellt: 17.12.2023 um 15:12 Uhr
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Wiesbaden. Hessens Finanzämter werden auch in diesem Jahr ihre Klientel über die Weihnachtsfeiertage nicht mit Sorgen rund ums Geld beschweren. Das erklärte Finanzminister Michael Boddenberg. Er rief den traditionellen Weihnachtsfrieden seiner Behörden aus.
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Erstellt: 14.12.2022 um 10:21 Uhr
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Schwalm-Eder. Die Hessische Finanzverwaltung hält an der Tradition fest: „Die 35 Finanzämter wahren in den Tagen um Christi Geburt den ‚Weihnachtsfrieden‘“, erklärt Finanzminister Dr. Schäfer.
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Erstellt: 10.12.2018 um 12:43 Uhr
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Hessen. Die hessischen Finanzämter werden wie schon in den vorangegangenen Jahren den „Weihnachtsfrieden“ wahren. Die Mitarbeiter der hessischen Finanzverwaltung werden in der Zeit vom 20. Dezember bis 31. Dezember grundsätzlich keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen, Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen, Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen, Vollstreckungshandlungen unterlassen, keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und in Steuer- und Bußgeldverfahren […]
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Erstellt: 20.12.2012 um 19:09 Uhr
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