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Kreis aktualisiert Pflegebedarfsplan

Schwalm-Eder. Wie Landrat Frank-Martin Neupärtl mitteilt, hat der Kreisausschuss beschlossen, den im Jahre 2003 erstellten Pflegebedarfsplan zu aktualisieren und fortzuschreiben. Zur Erstellung einer Pflegebedarfsplanung ist der Kreis gesetzlich verpflichtet, da die Bedarfsplanung unter anderem Grundlage für die Entscheidung des Landes bei der investiven Förderung stationärer Pflegeeinrichtungen ist. Zudem, so die Kreisverwaltung, hatte der Kreistag bereits im Jahre 1998 beschlossen, den Pflegebedarfsplan für den Schwalm-Eder-Kreis alle fünf Jahre fortzuschreiben, um eine größtmögliche Aktualität vor dem Hintergrund demographischer Entwicklungen und Veränderungen im Gesundheitswesen gewährleisten zu können.

Die Pflegebedarfsplanung umfasst unter anderem die Ermittlung und Bewertung des zukünftigen Bedarfs und die Prognose der künftigen Anzahl, Art und Qualität der Alten- und Pflegeheimplätze auf der Basis der für das Jahr 2020 zu erwartenden Altersstruktur im Landkreis. Dieser Bedarf wird auf Gemeinde- und auf Kreisebene erhoben.

Für die anstehende Aktualisierung konnte laut Neupärtl eine Forschungsgruppe des Fachbereiches Pflege- und Gesundheitswissenschaft der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt gewonnen werden. Die Ergebnisse werden im Herbst dieses Jahres vorliegen. Der Landkreis stellt dafür Mittel in Höhe von 5.800 Euro zur Verfügung.



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