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Radeln ohne Angst vor Dieben

Polizei gibt Tipps zum Schutz gegen Fahrraddiebstahl

Hessen. Mit den ersten warmen Tagen beginnt die Radfahr-Saison und damit auch jene der Fahrraddiebe. Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2007 weist 372 045 Fälle von Fahrraddiebstahl aus (2006: 368 308 Fälle). Erstmals seit drei Jahren ist damit wieder ein Anstieg zu verzeichnen. Deshalb ist es besonders wichtig, das Rad richtig abzusichern. Wer es ungesichert aus den Augen lässt, wird schnell Opfer gewiefter Diebe. Die Polizei gibt Radfahrern im Faltblatt „Guter Rat ist nicht teuer. Und der Verlust Ihres Rades?“ Tipps zum Schutz gegen Diebe.

Bevorzugte Orte für die Täter sind oft große Abstellplätze an Bahnhöfen, Bädern oder Sport- und Freizeitstätten. Die Chancen, ein gestohlenes Rad wiederzusehen, sind eher gering: Denn nur jeder zehnte Fahrraddiebstahl kann aufgeklärt werden. Die Ermittlungs- und Fahndungsarbeit der Polizei ist aufwendig – und leider auch deshalb nicht immer von Erfolg gekrönt, weil die Besitzer von sichergestellten Fahrrädern nicht ausfindig gemacht werden können. Häufig weil die Geschädigten der Polizei keine individuellen Daten zum entwendeten Fahrrad für die Fahndung bereit stellen können. Wer folgende fünf Tipps beachtet, kann sich wirksam gegen Fahrraddiebstahl schützen und für den Fall der Fälle auch dazu beitragen, dass ein entwendeter Drahtesel seinem Besitzer schnell zugeordnet werden kann:

– Schließen Sie Rad und Rahmen Ihres Fahrrads stets an einem festen Gegenstand an – auch in Fahrradabstellräumen.
– Geeignet sind ausschließlich besonders massive Stahlketten, Bügel- oder Panzerkabelschlösser.
– Füllen Sie Ihren Fahrradpass sorgfältig aus und verwahren Sie ihn sicher in Ihren persönlichen Unterlagen. Der Fahrradpass mit eingetragener Rahmennummer hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, den Täter zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen.
– Bringen Sie gut sichtbar den Aufkleber „Finger weg – Mein Rad ist codiert!“ an. Dies schreckt mögliche Fahrraddiebe ab, indem es signalisiert: Der Eigentümer hat für eine polizeiliche Sachfahndung vorgesorgt.
– Lassen Sie Ihr Fahrrad von Fachleuten codieren oder auf an-dere Weise dauerhaft individuell kennzeichnen. Am besten eignet sich dazu eine eingravierte Nummer, die nur schwer entfernt und notfalls auch mit Hilfe der Kriminaltechnik wieder sichtbar gemacht werden kann. Der alphanummerische Code mit chiffrierten Informationen zum Besitzer kann von vielen Fundämtern und den Polizeidienststellen decodiert werden.

Diese Pressemitteilung sowie weitere Informationen zum Schutz vor Fahrrad-Diebstahl, das entsprechende Faltblatt zum Download, den Fahrradpass und -aufkleber finden Sie unter www.polizei-beratung.de.



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