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Polizei kündigt Jugendschutzkontrollen am 1. Mai an

Schwalm-Eder. Die Polizeidienststellen im Schwalm-Eder-Kreis, im Einzelfall unter Beteiligung des Ordnungsamtes und des Jugendamtes, werden am 1. Mai unter verstärktem Personaleinsatz an zentralen Veranstaltungsorten von Maifeiern die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen kontrollieren. In den vergangenen Jahren waren an einzelnen Veranstaltungsorten zunehmend Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen beobachtet worden. Vereinzelt brachte die Polizei Kinder und Jugendliche wegen ihres erheblichen Alkoholkonsums nach Hause und überstellte sie den Erziehungsberechtigten.

Teilweise wurden Kinder und Jugendliche dabei ertappt, wie sie unter erheblichem Alkoholeinfluss stehend zum Beispiel Leitpfosten ausgerissen hatten. An einem Veranstaltungsort wurden Straßenverkehrsteilnehmer von alkoholisierten Personen in der Ortsdurchfahrt gestoppt und teilweise belästigt. Vereinzelt kam es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Körperverletzungen.

Volksfeste haben in den Städten und Gemeinden einen besonderen Stellenwert. Ziel solcher Einsatzmaßnahmen ist, Gewalttätigkeiten, Ausschreitungen und übermäßigen Alkoholkonsum – insbesondere bei Jugendlichen – zu verhindern sowie den Besucherinnen und Besuchern von Volksfesten und anderen Feiern in Städten und Gemeinden einen störungsfreien und unbeschwerten Verlauf zu ermöglichen. Die Polizei im Schwalm-Eder-Kreis kooperiert mit dieser gemeinsamen Zielsetzung seit 2009 intensiv mit den Kreisbehörden, der Fachstelle für Suchtprävention, dem Jugendbildungswerk, dem Jugendamt, den Kommunen  und mit örtlichen Veranstaltern, zum Beispiel Burschenschaften. Im Zuge dieser erfolgreichen Zusammenarbeit wurde eine „Handreichung zum Jugendschutz“ erarbeitet, die einschlägige Rechtsvorschriften, Handlungsempfehlungen, Checklisten, Musterschreiben enthält. (ots)



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