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Geldwäsche: So schützen sich Unternehmen

Info-Veranstaltung in der IHK über die Pflichten der Betriebe

Kassel. Die mit dem Geldwäschegesetz verbundenen Pflichten für Unternehmen sind Thema einer kostenfreien Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg am Mittwoch, 28. August. Sie findet von 14 bis 18 Uhr im IHK-Gebäude an der Kurfürstenstraße 9 in Kassel statt. Nach einem Informationsvortrag eines Vertreters der Aufsichtsbehörde, des Regierungspräsidiums Kassel, gibt ein Referent einer Rechtsanwaltskanzlei praktische Hinweise, wie Unternehmer Gefährdungsanalyse und Verdachtsanzeige erstellen können. Abschließend berichtet ein Experte des Landeskriminalamts Hessens über die Aufgaben und Tätigkeiten des LKA in diesem Themenfeld.

Das Geldwäschegesetz nimmt insbesondere Güterhändler und Immobilienmakler in die Pflicht, Sicherungsvorkehrungen zu treffen, damit sie nicht von Geldwäschern missbraucht werden können. Bußgelder drohen, wenn Unternehmer die mit dem Gesetz verbundenen Pflichten nicht einhalten.

Die Aufsichtsbehörden sind gehalten, den Kontrolldruck bei diesen Unternehmen zu erhöhen. Güterhändler sind neuerdings verpflichtet, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, wenn sie mit Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin, mit Edelsteinen, Schmuck und Uhren, Kunstgegenständen und Antiquitäten, Kraftfahrzeugen, Schiffen und Motorbooten sowie Luftfahrzeugen handeln und Bartransaktionen in Höhe von mehr als 15.000 Euro annehmen. Es gilt eine Meldefrist bis zum 31. August beim Regierungspräsidium. Die Erfahrungen der Behörden zeigen, dass gesetzliche Vorgaben häufig nicht bekannt sind.

Anmeldungen bis Donnertag, 22. August: Sandy Benderoth-Blaut, Telefon (0561) 7891-248, E-Mail: benderoth-blaut@kassel.ihk.de. (red)



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