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Kostenlose Info-Veranstaltung am 7. März in der IHK

Verbote und Pflichten: Das müssen Handelsvertreter beachten

Kassel. Die Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitspflichten des Handelsvertreters stehen im Mittelpunkt einer kostenlosen Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg am Freitag, 7. März. Heinrich Freitag, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbands der Handelsvertretungen Hessen-Thüringen (CDH) e.V., referiert zwischen 11 und 13 Uhr in den Räumen der IHK, Kurfürstenstraße 9, 34117 Kassel.

Wettbewerbsverbote – also Verbote, konkurrierende Produkte während oder nach einem Vertragsverhältnis zu vermitteln – sind ein oft unterschätztes Problem, das vielen Vermittlern unklar ist. Zugleich ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Handelsvertretung im Laufe ihrer Tätigkeit mit Fragen rund um das Wettbewerbsverbot befasst wird, relativ hoch. Das beginnt bereits bei der Übernahme einer neuen Vertretung, setzt sich fort bei der Vertragsgestaltung und spielt auch immer wieder im Zusammenhang mit dem Beenden einer Zusammenarbeit eine große Rolle. Wenn es erst zu Auseinandersetzungen darüber kommt, sind diese häufig erbittert und langwierig.

Die Vortragsveranstaltung soll dazu beitragen, Aufklärung zu schaffen und Auseinandersetzungen zu vermeiden. Freitag ist langjähriger Hauptgeschäftsführer des CDH Landesverbandes Hessen-Thüringen und in seiner Berufspraxis mit diesen Fragestellungen regelmäßig befasst.

Anmeldungen bis Dienstag, 4. März, an Stefanie Damm, Telefon (0561) 7891-271, E-Mail: sdamm@kassel.ihk.de. (red)



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