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Kreis nutzt auf eigenen Dächern erzeugten Strom

Schwalm-Eder. Seit 2003 gestattet der Schwalm-Eder-Kreis privaten Investoren die Installation von Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Dächern. Nach ständiger Anpassung des Erneuerbaren Energiegesetzes durch die Bundesregierung, ist diese Form der Erzeugung von regenerativem Strom jedoch nicht mehr so wirtschaftlich. Deshalb ist die Nachfrage nach dieser Technik erheblich gesunken. Neben einer reduzierten Einspeisevergütung bekommt der Betreiber solcher Anlagen auch nur noch 90 Prozent der eingespeisten Strommenge vergütet. „Um trotzdem weiterhin diese Technologie zu unterstützen und deren Vorteile nutzen zu können,“ so Landrat Frank-Martin Neupärtl in einer Presseerklärung, „mussten wir uns etwas Neues einfallen lassen.“

So hat der Kreisausschuss beschlossen, dass zukünftig nicht mehr die gesamte auf den Dächern des Schwalm-Eder-Kreises erzeugte Strommenge in das Netz des Netzbetreibers eingespeist werden muss, ein Teil kann auch zum Verbrauch in die Liegenschaft abgegeben werden. Dafür ist es notwendig, dass für die Photovoltaikanlage zwischen dem Kreis und dem Anlagenbesitzer zusätzlich zum Gestattungsvertrag für die Dachnutzung auch ein PV-Anlagen-Teilpachtvertrag abgeschlossen werden muss. Diese Regelung schlägt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie vor, denn bei anderen vertraglichen Regelungen ist es nicht möglich, den Strom möglichst unbürokratisch und abgabenfrei an Dritte zu liefern.

„Mit dieser Regelung kommt es zu einer typischen Win-Win-Situation. Der Investor kann zusätzliche Einnahmen verbuchen und der Schwalm-Eder-Kreis kann den auf seinen Dächern erzeugten Strom direkt nutzen und spart dabei noch Kosten“, so Neupärtl weiter. Diese Regelung hat keine Auswirkung auf die bisher geschlossenen Verträge, sondern findet lediglich bei neuen Projekten Anwendung. (red)



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