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Arbeitnehmer müssen Jahresurlaub im Kalenderjahr nehmen

Urlaubsplanung: Arbeitgeber brauchen Fingerspitzengefühl    

benz140530Kassel. Die Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien steht vor der Tür, von Ende Juli bis Anfang September folgen die Sommerferien in Hessen: In den nächsten Monaten gibt es genügend gute Gründe, einen Urlaubsantrag einzureichen. Die Wünsche der Mitarbeiter unter einen Hut zu bringen, verlangt von Arbeitgebern viel Fingerspitzengefühl. IHK-Arbeitsrechtsexperte Manuel Benz beantwortet wichtige Fragen.

Wer entscheidet über den Urlaub?
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub und auch auf die Urlaubsgewährung. Allerdings entscheidet der Arbeitgeber grundsätzlich allein über die Urlaubsgewährung. Bei der Entscheidung über die Urlaubsgewährung hat der Arbeitgeber die Wünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Die sogenannte Selbstbeurlaubung, also der Urlaubsantritt ohne Genehmigung durch den Arbeitgeber, ist ein Pflichtverstoß des Arbeitnehmers.

Wie viel Urlaub hat ein Arbeitnehmer?
Das Bundesurlaubsgesetz gewährt jedem Arbeitnehmer grundsätzlich vier Wochen bezahlten gesetzlichen Mindesturlaub. Die Anzahl der Urlaubstage ist davon abhängig, an wie vielen Tagen ein Arbeitnehmer wöchentlich arbeitet. Der Beschäftigungsumfang ist nicht relevant, sodass auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub haben. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter, der zwei Stunden an fünf Tagen pro Woche regelmäßig arbeitet, erhält ebenso viele Urlaubstage wie ein Kollege, der in Vollzeit mit Fünf-Tage-Woche beschäftigt ist, nämlich 20 Arbeitstage. Schwerbehinderte Menschen oder Jugendliche haben einen höheren Urlaubsanspruch. Verbreitet gewähren Arbeitgeber zusätzlich zu diesem Mindesturlaub weitere Urlaubstage auf Basis eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder des Arbeitsvertrags.

Was ist, wenn mehrere Arbeitnehmer zur gleichen Zeit Urlaub machen wollen?
Wenn mehrere Arbeitnehmer für die gleiche Zeit Urlaub beantragt haben, der Arbeitgeber aber aus betrieblichen Gründen nicht allen den Urlaub gewähren kann, muss er eine Auswahl treffen. In diese soziale Abwägung kann einfließen, ob der Arbeitnehmer schulpflichtige Kinder hat und so eine Reise nur in den Schulferien machbar ist. Auch die Urlaubsmöglichkeiten eines Partners können berücksichtigt werden.
Dies gilt jedoch nicht absolut. Es ist also nicht so, dass ledigen und kinderlosen Arbeitnehmern keine Chancen auf Urlaub in den Schulferien eingeräumt werden. Weitere Punkte für die Abwägung können Alter und Betriebszugehörigkeit sein, aber beispielsweise auch die Erholungsbedürftigkeit oder ob ein Arbeitnehmer zuletzt in anderen beliebten Urlaubszeiträumen Urlaub erhalten hatte.

Kann der Arbeitgeber festlegen, wann Urlaub genommen werden muss?
Der Arbeitgeber kann auch Betriebsferien einführen, zum Beispiel in der Sommerzeit. Wenn ein Betriebsrat im Betrieb besteht, ist dieser zu beteiligen. Besteht kein Betriebsrat, muss der Arbeitgeber aber dringende betriebliche Gründe aufweisen können. Wenn Betriebsferien festgelegt werden, muss darauf geachtet werden, dass nicht der gesamte Jahresurlaub der Arbeitnehmer auf diese Weise festgelegt wird, sondern sie auch noch ausreichend Urlaubstage zur freien Verfügung haben.

Was kann der Betriebsrat mitbestimmen?    
Regelungen über die Grundsätze der Urlaubsgewährung, die dem Arbeitgeber eine Abwägung erleichtern, können beispielsweise durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann der Betriebsrat bei der Festlegung der Urlaubszeiträume für einzelne Arbeitnehmer mitwirken. Das ist dann der Fall, wenn zwischen Arbeitgeber und -nehmer keine einvernehmliche Lösung gefunden wurde. Dieses Verfahren kann aber langwierig sein und sowohl für den Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit ungünstigen Ergebnissen enden. Gleiches gilt für eine Klage auf Urlaubserteilung. Am förderlichsten ist eine frühzeitige Abstimmung sowohl im Kollegenkreis wie auch mit dem Arbeitgeber. So wird dies in Unternehmen auch regelmäßig gelebt. Ein Arbeitgeber hat dann die Chance, rechtzeitig zu entscheiden, sodass Arbeitnehmer noch eine Reise buchen können. Wichtige im Kalenderjahr planbare anstehende Projekte und andere dringende betriebliche Belange sollten allen Personen, die davon betroffen sind, bekannt gemacht werden. So zum Beispiel die Schlussverkäufe im Einzelhandel für das Verkaufspersonal oder eine Umstellung der IT zu einem Stichtag für die Computertechniker.

Wie lang muss ein Urlaub mindestens sein?
Das Bundesurlaubsgesetz geht davon aus, dass Urlaub zusammenhängend gewährt wird – sofern nicht dringende betriebliche Gründe oder Gründe in der Person des Arbeitnehmers entgegenstehen. Kann der Urlaub deshalb nicht zusammenhängend gewährt werden, soll der Arbeitnehmer, wenn er mindestens einen Urlaubsanspruch von zwölf Werktagen hat, diese am Stück nehmen. Diese Regelung zur Mindestdauer ist jedoch nicht zwingend, Abänderungen im Arbeitsvertrag sind möglich. Diese Regelung wird in der Praxis auch oft anders gelebt: Der Urlaub wird auch ohne das Vorliegen von Gründen in kleineren Einheiten gewährt, was aus juristischer Sicht nicht zu empfehlen ist. Durch die Mindestlänge soll gesichert werden, dass Arbeitnehmer sich erholen und danach die Arbeit wieder aufnehmen können. Eine gewisse Mindestlänge dient dem Arbeitnehmer ebenso sehr wie dem Arbeitgeber.

Rückruf aus dem Urlaub?
Die Rücknahme eines einmal gewährten Urlaubs ist dem Arbeitgeber allenfalls in dringenden Fällen möglich. Diskutiert werden hier extreme Fälle wie die Existenzgefährdung des Unternehmens. Befindet sich ein Arbeitnehmer bereits im Urlaub, ist es sogar seiner Entscheidung überlassen, ob er einem Rückruf Folge leistet.

Was ist mit Resturlaub?
Arbeitnehmer müssen den Jahresurlaub im Kalenderjahr nehmen. Eine Übertragung von Resturlaub kommt in Betracht, wenn der Urlaub wegen betrieblicher Gründe nicht im Kalenderjahr gewährt werden konnte oder persönliche Gründe wie eine langfristige Erkrankung bestanden haben. Teilweise wird das Übertragen von Resturlaub auch großzügiger gehandhabt – das ist vom jeweiligen Arbeitgeber abhängig. Der übertragene Urlaub muss spätestens zum 31. März angetreten werden. Teilweise wird auch dieser Termin durch Tarifverträge oder eine betriebliche Praxis großzügiger gehandhabt.



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