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Regierungspräsident genehmigt Haushalt auflagenfrei

Schwalm-Eder. Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke hat den Haushalt 2014 des Schwalm-Eder-Kreises genehmigt. Die Genehmigung wurde von der Finanzaufsicht wie auch im Vorjahr auflagenfrei erteilt. Sie umfasst die in der Haushaltssatzung des Kreises enthaltenen Kreditaufnahmen, Verpflichtungsermächtigungen sowie den Höchstbetrag der Kassenkredite. Der Haushalt des Kreises weist für 2014 einen Überschuss von 1.968.226 Euro aus. Erfreulich sei, so Erster Kreisbeigeordneter Becker, dass sich damit in der Planung im Vorjahresvergleich ebenfalls eine Verbesserung von fast zwei Millionen Euro ergebe. Die sehr erfreuliche Entwicklung ist in 2014 ganz wesentlich auf merklich gestiegene Gesamterträge zurückzuführen. Allein bei der Kreis- und Schulumlage können durch höhere Umlagegrundlagen Mehrerträge von insgesamt 1,9 Millionen Euro erzielt werden. Unter Berücksichtigung der Finanzsituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat der Kreis gegenüber dem Vorjahr den Hebesatz zur Kreisumlage um 0,63 Punkte ermäßigt und damit auf Erträge von mehr als eine Millionen Euro verzichtet.

Mit einem Gesamthebesatz von 54,00 Prozent liegt der Schwalm-Eder-Kreis im unteren Bereich der hessischen Landkreise. Weitere Ertragssteigerungen ergeben sich aus Verbesserungen bei den Schlüsselzuweisungen vom Land (rund vier Millionen Euro). Durch die Aufstockung der Kostenbeteiligung des Bundes an den Nettoaufwendungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf 100 Prozent ergeben sich Verbesserungen von rund 2,7 Millionen Euro.
Mit dem Anstieg der Gesamterträge um 6,8 Prozent war auch eine Erhöhung der Gesamtaufwendungen von 5,7 Prozent für Transferaufwendungen (z.B. Sozial- und Jugendhilfeleistungen), Personalaufwendungen,  Sach- und Dienstleistungen, LWV- und Krankenhausumlage pp. verbunden, wodurch sich als Saldo ein Überschuss von fast zwei Millionen Euro im ordentlichen Ergebnis errechnet hat.

Das Regierungspräsidium hat festgestellt, dass alle in der Vergangenheit geforderten Konsolidierungsmaßnahmen durch den Schwalm-Eder-Kreis erfüllt worden seien. Aufgrund der dargestellten positiven Haushaltsentwicklung ergehe auch die diesjährige Haushaltsgenehmigung auflagenfrei.

Der Erste Kreisbeigeordnete Becker weist darauf hin, dass der Schwalm-Eder-Kreis unter den derzeitigen Rahmenbedingungen in 2014 im Haushaltsvollzug –wie geplant– einen Überschuss erwirtschaften werde.

Besorgt äußert sich der Vize-Landrat über die Entwicklung in der Sozial- und Jugendhilfe. Bei der Sozialhilfe werden gegenüber der Planung 2014 insbesondere durch Fallzahlensteigerungen höhere Aufwendungen bei den SGB-II-Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende und bei den Aufwendungen für Asylbewerber erwartet. In der Jugendhilfe entstehen voraussichtlich höhere Aufwendungen durch vermehrte Heimunterbringungen, Inobhutnahmen und Unterbringungen im Rahmen sonstiger Kriseninterventionen von Jugendlichen. Diese Mehraufwendungen sollen durch Einsparungen im Gesamthaushalt kompensiert werden, so dass das geplante Ergebnis 2014 auch im Haushaltsvollzug eingehalten werden kann. Der zu erwartende Überschuss 2014 soll zur Abdeckung der aufgelaufenen Defizite der Vorjahre eingesetzt werden. (red)



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