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Reform des Planungs- und Bauordnungsrecht geplant

Bürger und Unternehmen auf funktionierende Infrastrukturen angewiesen

Ulrich Spengler, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg. Foto: nhKassel. Ob Energietrassen, Straßen oder Breitband – Bürger und Unternehmen sind auf funktionierende Infrastrukturen angewiesen. Um als Wohn- und Wirtschaftsstandorte attraktiv zu sein, müssen Ortschaften, Klein- und Mittelstädte eine ausreichende Nahversorgung anbieten und ordentlich erschlossen sein. Doch daran hapert es in vielen Regionen. So hat das Bundesamt für Bau, Stadt und Raumforschung (BBSR) 2015 festgestellt, dass bis zu 50 Prozent der Bevölkerung in Landgemeinden und Kleinstädten fußläufig keinen Supermarkt oder Discounter mehr erreichen, sondern Entfernungen von mehr als fünf Kilometer zurücklegen müssen.

„Betroffen davon sind nicht nur Regionen in dünn besiedelten ostdeutschen Bundesländern, sondern auch zahlreiche ländliche Regionen in Nord- und Mittelhessen“, berichtet  Ulrich Spengler, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg. In diesen Gebieten ist auch der Breitbandausbau nur schwach vorangeschritten, schildert der Standort-Fachmann: Oft haben nicht mal zehn Prozent der Haushalte eine Breitbandverfügbarkeit von mehr als 50 Mbit/s. „Hinzu kommen Gebiete mit einer Verfügbarkeit von deutlich unter 50 Prozent und die Tatsache, dass oft gerade die Gewerbegebiete schlechte Versorgungssituationen aufweisen“, ergänzt Spengler. Er begrüßt, dass die Bundesregierung nun die Planung des Infrastrukturausbaus verbessern will.

Planungs- und Bauordnungsrecht auf dem Prüfstand
Um die Weichen richtig zu stellen, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Entwurf für die Reform des Bundesraumordnungsrechts vorgelegt. Das Ministerium schafft den Rahmen für die oberste Planungsebene, wenn es darum geht, bundesweit flächendeckend für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen und ein ausreichendes Angebot an Lebensmitteln oder Gesundheitsdienstleistungen auch in ländlichen Gegenden sicherzustellen. Die Bundesregierung verfolgt mit der Novelle auch das Ziel, die Bundesraumordnungsplanung für einen schnelleren und effektiveren Infrastrukturausbau zu nutzen, beispielsweise für den aus Sicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) dringend erforderlichen Ausbau der Energie- oder Verkehrsnetze.

Mehr Öffentlichkeit und Transparenz
Vorgesehen ist außerdem, Bürger und Wirtschaft bereits frühzeitig über Planverfahren zu informieren und sie einzubeziehen. Neben dem klassischen Weg über den Aushang im Rathaus oder die Tageszeitung sollen die Planungsinformationen auch über das Internet bereitgestellt werden. „Dies ist nicht nur europarechtlich geboten, sondern notwendig, um mehr Transparenz und Akzeptanz für anstehende Planverfahren zu schaffen“, betont Spengler. Schließlich bietet eine möglichst frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung auch die Chance der Verfahrensbeschleunigung, weil gemeinsam mit allen nach guten Lösungen beispielsweise für die Streckenführung einer Autobahn oder Stromtrasse gesucht werden kann.

Digitale Infrastruktur als Teil der Daseinsvorsorge anerkennen
Voraussetzung für funktionsfähige Wohn- und Wirtschaftsstandorte ist auch eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet. Diskutiert wird deshalb, die digitale Infrastruktur als Teil der Daseinsvorsorge anzuerkennen. Das ist aus Sicht der IHK Kassel-Marburg wichtig, um in Nordhessen und dem Altkreis Marburg sowie im gesamten Bundesgebiet eine leistungsfähige digitale Infrastruktur über ein funktionsfähiges Glasfasernetz zu bieten. So wird verhindert, dass einzelne Regionen abgehängt werden. Nur dann können sich Bürger und Wirtschaft tatsächlich überall gleichermaßen über Planverfahren informieren und daran beteiligen.

Planungs- und Bauordnungsrecht müssen ineinandergreifen
Eine leistungsfähige, digitale Infrastruktur setzt auch voraus, dass das Glasfasernetz nicht an der Grundstücksgrenze endet, sondern die Gebäude selbst versorgt werden. Hier sind die Länder gefragt. Sie müssen einen Vorschlag für die Anpassung der Landesregelungen vorlegen, aus dem hervorgeht, dass zur technischen Gebäudeausstattung auch die Verlegung von Glasfaserkabeln bis ins Haus gehört. (red)



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