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Vogelgrippe H5N8 hat Hessen erreicht

Verdachtsfall aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg bestätigt / Umweltministerium ordnet Sperrbezirk an

Nordhessen. Das Friedrich-Löffler-Institut hat einen hessischen Verdachtsfall der derzeit umgehenden Vogelgrippe H5N8 bestätigt. Es handelt sich um eine tot aufgefundene Tafelente. Der Wildvogel wurde am Ufer des Twistestausees im nordhessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg gefunden. In Reaktion darauf hat das Hessische Umweltministerium den Landkreis aufgefordert, einen Sperrbezirk von einem Kilometer rund um die Fundstelle einzurichten. Innerhalb dieses Bezirks gilt eine sofortige Stallpflicht für alle Geflügeltiere. Zudem dürfen hier weder Lebendgeflügel noch Bruteier verbracht werden.

Des Weiteren ist der Landkreis angewiesen eine Beobachtungszone in einem Umkreis von drei Kilometern rund um die Fundstelle der infizierten Tafelente einzurichten. Innerhalb der Zone werden alle Geflügelbestände von der örtlichen Veterinärbehörde klinisch untersucht und auf Krankheitssymptome hin kontrolliert. Auch in der Beobachtungszone gilt ein sofortiges Aufstallungsgebot für alle Geflügelbestände. Dem Hessischen Umweltministerium sind innerhalb der Ein-Kilometer-Sperrzone keine geflügelhaltenden Betriebe gemeldet. Innerhalb der drei Kilometer Beobachtungszone sind 14 Betriebe mit 183 Hühnern, 32 Enten, 110 Tauben und zwei Gänsen betroffen.

Außerdem gelten besondere Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel, dass an den Eingängen und Ausgängen der Ställe Matten mit Desinfektionsmitteln ausgelegt werden. Betriebsfremde Personen sind von den Geflügelställen fernzuhalten. Bei Hunden und Katzen ist sicherzustellen, dass diese im Sperrbezirk oder im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

Damit eine mögliche Betroffenheit von Wildvögeln in Hessen schnell erkannt werden kann, sollte im Falle von tot aufgefundenen Wildvögeln ein Hinweis an das örtliche zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt erfolgen, damit die Tiere eingesammelt, zum Hessischen Landeslabor gebracht und dort auf das Virus untersucht werden können. Auch wenn nach dem aktuellen Kenntnisstand das derzeit kursierende Virus für den Menschen keine Gefahr darstellt, sollten Vogelkadaver schon aus allgemeinen hygienischen Gründen nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Auch Hunde sollten von den Tierkörpern nach Möglichkeit ferngehalten werden. (red)



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