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Förderung für Modernisierung und Neubau von Mietwohnungen

Schwalm-Eder. Das Land Hessen fördert auch in 2017 wieder die Modernisierung sowie den Neubau von Mietwohngebäuden, dies teilt Landrat Winfried Becker mit. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergibt im Rahmen des Landesprogramms zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung und den Neubau von Mietwohnungen. Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietbindungen. Die gültigen Richtlinien sehen aktuell zusätzlich zum Darlehensbetrag auch einen Finanzierungszuschuss von fünf Prozent im Modernisierungsprogramm und zehn Prozent im Programm für Mietwohnungsneubau vor.

Die Förderung besteht aus einem Darlehen in Höhe von bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind alle Eigentümer von Mietwohnungen, sofern sie mindestens vier Wohnungen modernisieren und die Modernisierung mindestens Kosten in Höhe von 5.000 Euro je Wohnung verursacht.

Bei Neubauten müssen mindestens vier Wohnungen geschaffen werden und die Kommune muss sich entweder monetär oder mit einer Ausfallbürgschaft beteiligen. Mit der Maßnahme darf vor der Darlehenszusage noch nicht begonnen worden sein.

Anmeldungen von Modernisierungsvorhaben oder Neubauten sind über die Kommune einzureichen, in deren Zuständigkeitsgebiet sich das Objekt befindet. Die Frist zur Vorlage der Anmeldungen endet am 31. März 2017.

Nähere Informationen erteilt der Fachbereich Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises unter der Telefonnummer (05681) 775 476. (ots)



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Ein Kommentar zu “Förderung für Modernisierung und Neubau von Mietwohnungen”

  1. Friederike S.

    Da werden ja wieder genau die Richtigen gefördert. Die Ärmsten der Armen.


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