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Soziale Stadt: Noch bis Ende April bewerben

In diesem Jahr stehen insgesamt 28 Millionen Euro zur Verfügung

Hessen. „Das Programm Soziale Stadt ist ein Erfolgsmodell der nachhaltigen Stadtentwicklung. Darum freut es mich besonders, dass wir in diesem Jahr sechs Millionen Euro mehr bereitstellen können. Insgesamt stehen 28 Millionen Euro zur Verfügung, um den sozialen Zusammenhalt in unseren Städten und Gemeinden zu fördern“, sagte  die für Stadtentwicklung zuständige Umweltministerin Priska Hinz vergangene Woche in Wiesbaden. Noch bis Ende April können sich hessische Stadtteile und Stadtquartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf für die Aufnahme in das Programm „Soziale Stadt“ bewerben.

„Das Besondere am Programm Soziale Stadt ist neben der sehr guten finanziellen Ausstattung, dass die Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil mobilisiert werden, ihr Lebensumfeld selbst aktiv mit zu gestalten“, so die Ministerin. „Ob im Bereich Bildung, Sport, Kultur, Klimaschutz, Wohnen oder Integration: Wir unterstützen die Stadtteile und Quartiere dabei, sich nachhaltig weiter zu entwickeln.“

Im vergangenen Jahr wurden vier neue Standorte in das Programm aufgenommen: Frankfurt-Nied, Hünfeld (Nord- und Ostend), Kassel (Forstfeld und Waldau) sowie Stadtallendorf (Inseln in der Stadt II) können in den nächsten zehn Jahren Anträge auf Förderung für die nachhaltige Stadtentwicklung in ihren Quartieren im Programm Soziale Stadt stellen. Insgesamt werden damit 30 Standorte in 22 Städten und Gemeinden in Hessen über das Programm „Soziale Stadt“ gefördert.

Gelungene Beispiele gibt es genug: Im Darmstädter Stadtteil Eberstadt-Süd etwa konnte der Creativhof Grenzallee mit Hilfe der Mittel aus dem Programm „Soziale Stadt“ realisiert werden. Ein Kernelement ist das Circus-Projekt Waldoni e.V., das für Kinder, Jugendliche und Familie zu einem ganz besonderen Lernort geworden ist. Kunststücke mit Jonglierbällen und Akrobatikübungen halten die Kinder und Jugendlichen in Bewegung. Beim Einstudieren von Clownsnummer erleben sie Scheitern und Erfolge gleichermaßen. Zudem bauen sie Vertrauen zueinander auf und lernen, andere und deren Fähigkeiten zu achten.

In Frankfurt wurde das lange Zeit brachliegende ehemalige „Teves“-Gelände im Westen des Gallus mit Mitteln aus dem Programm „Soziale Stadt“ zu einem lebendigen Stadtteilzentrum entwickelt: Neben einer Ausbildungsküche mit zehn Ausbildungsplätzen, einer Probebühne für das türkische „Grüne Theater“, drei Künstlerateliers sowie Werkstätten  für Fortbildungen in den Bereichen Holz und Metall, Elektro und IT. Auch die „Box- und Tischtenniscamp Gallus“ der Sportjugend findet Platz auf dem Gelände sowie das Technikzentrum des Internationalen Bundes (IB). In der Ausbildungswerkstatt des IB wird zudem eine dreijährige, überbetriebliche Ausbildung zum Raumausstatter/-in für jährlich zwölf Jugendliche bis zur  Gesellenprüfung angeboten.

„Alle Bürgerinnen und Bürger in Hessen sollen sich da, wo sie wohnen, wohl fühlen. Dazu gehören kurze Wege, Grünflächen und Raum zur Erholung, soziale Stabilität, eine funktionierende Nachbarschaft sowie eine gute Infrastruktur. Dort, wo es noch Bedarf gibt, können wir mit den Bund-Länder-Mitteln viel erreichen“, so die Ministerin. „Darum ermuntere ich die hessischen Kommunen, sich noch bis Ende April für die Aufnahme in das Programm Soziale Stadt zu bewerben.“

Informationen zur Bewerbung
Antragsberechtigt sind ausschließlich hessische Städte und Gemeinden. Die Förderung kann beantragt werden für Orte über 6.000 Einwohner sowie für Orte von 2.000 bis 6.000 Einwohnern, die eine städtische Struktur aufweisen.

Die angegebene Einwohnerzahl bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Einwohner der Gesamtgemeinde. Maßgeblich ist die Einwohnerzahl des zusammenhängenden Siedlungsbereichs (Ort) innerhalb einer Stadt oder Gemeinde, in dem das vorgesehene Fördergebiet der Sozialen Stadt verortet ist.

Bewerbungen zur Programmaufnahme im Jahr 2017 sind bis zum 30. April 2017 einzureichen. Aufgenommene Standorte können über einen Zeitraum von zehn Jahren im Programm Soziale Stadt gefördert werden.

Die Aufnahmekapazität in das Förderprogramm ist jährlich begrenzt. Die grundsätzliche Förderfähigkeit wird geprüft und das Ergebnis der jeweiligen Kommune mitgeteilt. Sollte eine Aufnahme im Jahr 2017 aus Kapazitätsgründen nicht möglich sein, wird die Bewerbung des Standortes in den Folgejahren erneut in die Auswahl neuer Standorte mit einbezogen. Eine erneute Bewerbung ist nicht mehr erforderlich.

Weitere Informationen zu Antragsverfahren und -fristen finden Sie unter www.nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de. (red)



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