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Steuersystem stößt an Share Deal-Grenzen

Der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Foto: Sabrina Feige

Der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Foto: Feige / nh

Schwalm-Eder / Wiesbaden. „Wenn jeder Normalo Grunderwerbsteuer zahlen muss, bei millionenschweren Immobilienkäufen aber die Abgabe ans Gemeinwesen umgangen werden kann, dann ist das ungerecht“, sagte Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer nach der Sitzung der Finanzministerkonferenz (FMK) in Berlin.  „Share Deals, bei denen nicht das Grundstück, sondern das das Grundstück besitzende Unternehmen verkauft wird, um die Grunderwerbsteuer zu umgehen, werden hierfür allzu oft genutzt. Dem stellen wir uns jetzt entschieden entgegen. Ich bin froh, dass sich die Länderfinanzminister der hessischen Initiative, die Hürden für Share Deals deutlich zu erhöhen, angeschlossen haben. Wir haben heute wichtige Maßnahmen gegen diese Steuertrickserei und damit für mehr Steuergerechtigkeit beschlossen.“
„Wir tun jetzt, was getan werden kann und möchten mit Hilfe des Bundes unsere Vorschläge zum Gesetz machen: zügig und rechtssicher“, betonte Schäfer. Die verfassungsrechtliche Prüfung habe aber leider auch ergeben, „dass wir im bestehenden System der Grunderwerbsteuer an Grenzen kommen. Deshalb darf es das jetzt nicht gewesen sein.“

Vorschlag zur Senkung der Grunderwerbsteuer

Zuversichtlich zeigt sich der Finanzminister, dass die Zahl der Share Deals zurückgehen werde, die Steuereinnahmen dadurch steigen. „Wenn Mehr Steuern zahlen und der Staat mehr einnimmt, finde ich es einfach gerecht, wenn dadurch der Steuersatz für alle gesenkt werden kann. Ich habe daher von Anfang an gesagt: Wenn wir die Großen ans Zahlen kriegen, sollen auch die Kleinen profitieren“, so Schäfer weiter. „Wenn unsere Vorschläge Gesetz sind und wir seriös abschätzen können, zu welchen Mehreinnahmen das führt, werde ich daher für Hessen einen Vorschlag zur Senkung der Grunderwerbsteuer machen. Die Reform führt daher in doppelter Hinsicht zu mehr Steuergerechtigkeit.“

Länderfinanzminister mehrheitlich einig:

1.) Schaffung eines neuen Ergänzungstatbestands für Kapitalgesellschaften

Nach derzeitiger Rechtslage werden Gesellschafterwechsel an grundbesitzenden Personengesellschaften in Höhe von mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren erfasst. Dabei muss kein Gesellschafter eine bestimmte Beteiligungsschwelle überschreiten. Diese Vorschrift soll auf Anteilseignerwechsel an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften ausgedehnt und die Quote auf 90% herabgesetzt werden. Die Maßnahme hat zum Ziel, Share Deals dadurch zu erschweren, dass ein Altgesellschafter in nennenswertem Umfang beteiligt bleiben muss. Ein kompletter Erwerb durch einen Investor und seinen „mitgebrachten“ Co-Investor ist dann nicht mehr möglich.

2.) Verlängerung der Fristen von 5 auf 10 Jahre

Die derzeitigen Fünfjahresfristen in den Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes sollen auf zehn Jahre verlängert werden. Bislang wird bspw. Grunderwerbsteuer erhoben, wenn mindestens 95 % der Anteile am Vermögen einer grundbesitzenden Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren auf neue Gesellschafter übergehen. Bisher waren bestimmte Share Deals derart ausgestaltet, dass in einem ersten Schritt 94,9 % der Anteile am Vermögen der Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter übergegangen sind und erst nach Ablauf von fünf Jahren die restlichen 5,1 % auf diesen Gesellschafter übertragen wurden. Nach der Verlängerung sämtlicher Fünfjahresfristen auf 10 Jahre dürfen die restlichen 5,1 % erst nach Ablauf von 10 Jahren auf diesen neuen Gesellschafter übertragen werden. Die Verlängerung der Frist auf 10 Jahre erschwert folglich u.a. solche Gestaltungen. Die Gesellschaften sind zudem innerhalb der Frist an die getroffenen Dispositionen gebunden und damit in ihrem unternehmerischen Handeln eingeschränkt.

3.) Absenkung der 95 %-Grenze auf 90 %

Die relevante Beteiligungshöhe wird bei sämtlichen Ergänzungstatbeständen von mindestens 95 % auf mindestens 90 % der Anteile abgesenkt. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bleibt der gesamte Grundbesitzwert.

Gesetzestexte müssen folgen

Die FMK bittet die Steuerabteilungsleiter des Bundes- und der Länderfinanzministerien, für die beschlossenen Vorschläge kurzfristig Gesetzestexte zu formulieren. Das Bundesfinanzministerium, so die Bitte der FMK, soll diese dann ins Gesetzgebungsverfahren einbringen. Finanzminister Schäfer abschließend: „Das Signal, das wir jetzt setzen, ist deutlich: Wer meint, dem Staat Steuer vorenthalten zu können, muss mit einer entschlossenen Antwort genau dieses Staates rechnen. Dies gilt auch, wenn als Reaktion auf unsere Maßnahmen neue Gestaltungsmöglichkeiten erdacht werden. Wir werden wachsam sein! Ich kann verstehen, dass Unternehmen gucken, wo sie Ausgaben sparen können, aber ich meine: Wer am Gemeinsinn spart, indem er mit immer neuen Tricks das Optimum für sich selber herausholen möchte, spart für mich an der falschen Stelle.“ (red)

Lesen Sie hierzu auch Kampf den Immobilienhaien



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