Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

Kommunen zahlen weniger zum eigenen Schuldenabbau

Finanzminister Schäfer (re.) und Innenminister Beuth stellen die Hessenkasse vor. Foto: HMdF | nh

Finanzminister Schäfer (re.) und Innenminister Beuth stellen am 04.07.2017 die Hessenkasse vor. Foto: HMdF | nh

Schwalm-Eder. „Hessens Kommunen müssen noch weniger zum Abbau der eigenen Schulden mit Hilfe der HESSENKASSE beitragen: 90 Millionen Euro jedes Jahr weniger als ursprünglich angenommen. Das ist eine erfreuliche Nachricht für die Kommunale Familie, die sich auch aus der Auswertung der nun vorliegenden Anmeldungen zum Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE ergibt“, sagten Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Innenminister Peter Beuth heute in Wiesbaden. Nachdem das Land bereits vor einigen Wochen auf die Fortführung der erhöhten Gewerbesteuerumlage in Höhe von rund 60 Millionen Euro verzichtet hatte, kann der von den Kommunen zu leistende Eigenbetrag um weitere 30 Millionen Euro jährlich gesenkt werden, da das Entschuldungsvolumen insgesamt von rund 6 auf 5 Milliarden Euro zurückgeht.

„Die Finanzlage unserer Kommunen hat sich weiter verbessert. Außerdem wirkt die HESSENKASSE bereits: Viele Kommunen haben sich angestrengt, zum Start der HESSENKASSE ihre Kassenkredite aus eigenen Mitteln abgebaut zu haben, um von den sehr guten Bedingungen des Investitionsprogramms profitieren zu können. Im Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE sind nun noch 5 Milliarden Euro zu tilgen. Es ist und bleibt das größte Entschuldungsprogramm bundesweit. Das gibt es nur in Hessen!“, betonten die Minister. „Gleichzeitig ist das Volumen des Investitionsprogramms der HESSENKASSE auf über 690 Millionen Euro gestiegen. Das Geld kann in den kommenden Jahren für konkrete und spürbare Verbesserungen vor Ort eingesetzt werden.“

Im Schwalm-Eder-Kreis listet die HESSENKASSE 26 Kommunen, 14 davon nehmen am Entschuldungsprogramm, 12 am Investitionsprogramm teil. Hier geht es zur Gesamtübersicht der Teilnehmerliste.

Die HESSENKASSE im Überblick

Grafik: HMdF | nh

In den vergangenen Tagen haben Finanz- und Innenministerium die bis zum Ende der Antragsfrist für das Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE am 1. Juni eingegangenen Anträge ausgewertet. Vorangegangen waren den Anträgen Einzelgespräche mit über 200 Kommunen.

Wie bei Investitions- und Konjunkturprogrammen üblich und etwa auch vom Bundesrechnungshof gefordert, beteiligen sich auch beim Investitionsprogramm der HESSENKASSE die Kommunen zu einem Teil an den Investitionskosten, damit Projekte nicht nur wegen des zur Verfügung stehenden Landesgeldes umgesetzt werden, sondern auch, weil sie den Kommunen selbst etwas wert sind. Der kommunale Eigenanteil liegt im Investitionsprogramm der HESSENKASSE bei lediglich 10 Prozent. Mit diesem Anteil bietet das Programm den Kommunen ein Investitionsvolumen von über 691 Millionen Euro.

Da die Städte Frankfurt und Wiesbaden sowie der Main-Taunus-Kreis aufgrund ihrer Finanzstärke als einzige Schulträger nicht antragsberechtigt in der HESSENKASSE sind, gewährt ihnen das Land eine deutliche Aufstockung im Investitionsprogramm KIP macht Schule!: um insgesamt über 25 Millionen Euro.

Kein Gießkannenprinzip bei den Ausgaben

Grafik: HMdF | nh

„429 unserer 444 hessischen Städte, Gemeinden und Kreise profitieren von der HESSENKASSE. Wir helfen somit flächendeckend, geben das Geld aber nicht unbedacht mit der Gießkanne aus: Wer Hilfe bei der Entschuldung braucht, dem greifen wir dabei unter die Arme. Nicht nur mit eigenem Landesgeld, sondern mit einem umfassenden Service- und Beratungsangebot. Wer unsere Hilfe bei der Entschuldung nicht mehr benötigt, den unterstützen wir mit Landesgeld bei anstehenden Investitionen. Die HESSENKASSE: Gegen Schulden, für die Zukunft!“, sagten Finanzminister Schäfer und Innenminister Beuth. Lediglich 15 dauerhaft abundante, also über Jahre hinweg besonders reiche Kommunen benötigen die Hilfe des Landes nicht.

Welche Kommunen voraussichtlich an welchen Programmteilen mit welchen Summen teilnehmen können, kann auf www.HESSENKASSE.de nachgeschaut werden. Dort findet sich neben einer Präsentation zur aktuellen Auswertung auch eine Karte, in der Sie jede der 444 Kommunen einzeln angeklickt werden kann.

So geht es weiter

Nach fristgerechtem Eingang des Antrags bis zum 1. Juni haben die Kommunen nun bis zum 30. Juni Zeit für die Beschlussfassung in den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen für die Teilnahme am Entschuldungsprogramm der HESSENKASSE. Ein entsprechender Muster-Beschluss ist online verfügbar. Er soll als Arbeitserleichterung für alle an dem Verfahren Beteiligten dienen und ist als Vorschlag zu verstehen. Er wurde gemeinsam vom Hessischen Ministerium der Finanzen und dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport entwickelt, in der Arbeitsgruppe HESSENKASSE mit den Kommunalen Spitzenverbänden erörtert und greift in der vorliegenden Fassung an einigen Stellen die Anregungen und Hinweise der Verbände auf. Ungeachtet dessen bleibt es jeder Kommune überlassen, den Muster-Beschluss wie vorgeschlagen zu verwenden, ihn anzupassen oder einen geeigneten Beschlusstext selbst zu verfassen. Fristende für die Vorlage des Beschlusses ist der 30. Juni 2018.

Im Juli können diese Unterlagen durch das Land ausgewertet werden. Im August erfolgt dann die Bescheidübergabe an die Teilnehmer am Entschuldungsprogramm. Ab Mitte September erfolgt in mehreren Tranchen bis zum Jahresende die Ablösung der kommunalen Kassenkredite im Rahmen der HESSENKASSE.

Die Teilnahme am Investitionsprogramm der HESSENKASSE kann bis Ende des Jahres beantragt werden. (red)



Tags: , , ,


Ähnliche Beiträge

Bisher keine Kommentare


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2024 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS)Kommentare (RSS)ImpressumDatenschutzAGB