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Opferbeauftragter Prof. Dr. Franke zum NSU-Urteil

Dr. Edgar Franke. Foto: nh

Prof. Dr. Edgar Franke. Foto: nh

Schwalm-Eder / München. Heute hat das Oberlandesgericht München unter dem Vorsitz von Manfred Götzl sein Urteil im sogenannten NSU-Prozess gesprochen. Damit endet nach mehr als fünf Jahren und 437 Verhandlungstagen einer der größten Strafprozesse in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. In ihm wurden die Verbrechen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds, der zwischen den Jahren 2000 und 2007 neun Morde an Migranten, einen Mord an einer Polizistin, drei Sprengstoffattentate sowie 15 Raubüberfalle begangen hat, juristisch aufgearbeitet. 

Vertrauen in den Rechtsstaat zurückgewinnen

Hierzu erklärt der aus Gudensberg stammende Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland, Prof. Dr. Edgar Franke, MdB, der der Urteilsverkündung beiwohnte: „Ich hoffe, dass die heutige Urteilsverkündung ein weiterer Schritt für die Betroffenen und Angehörigen ist, das Erlebte zu verarbeiten. Die menschenverachtende Gesinnung, die in den Taten zum Ausdruck kam, erfordert eine klare gesellschaftliche Reaktion als Zeichen der Solidarität mit den Opfern dieser zynischen Verbrechen. Auch deshalb hat der Bundestag die Verdreifachung der Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und extremistischer Übergriffe mit dem neuen Haushalt beschlossen. Dafür habe ich mich eingesetzt. Mit den verbesserten Härteleistungen ging es auch darum, verloren gegangenes Vertrauen in den Rechtsstaat zurückzugewinnen.“

Zum Hintergrund

Am 5. Juli 2018 hat der Deutsche Bundestag das Haushaltsgesetz 2018 verabschiedet, in dem die rückwirkende Verdreifachung der Härteleistungen für die Hinterbliebenen von terroristischen Gewalttaten und extremistischen Übergriffen beschlossen wurde. Diese Erhöhung kommt auch den Angehörigen der Opfer des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds zugute. (red)



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