E-Schrott-Recycling verfehlt EU-Vorgaben
Schwalm-Eder. Zum Inkrafttreten des novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetzes erklärt Dr. Bettina Hoffmann, Sprecherin für Umweltpolitik der GRÜNEN Bundestagsfraktion: „Von hohen Sammel- und Recyclingquoten für alte Elektrogeräten sind wir in Deutschland leider meilenweit entfernt. Auch das aktuelle Elektro- und Elektronikgerätegesetz wird daran nichts ändern.“
Deutschland verpasst die Sammelquote
Zwar gelten die gesetzlichen Vorschriften für Sammlung und Verwertung ab heute für deutlich mehr Elektrogeräte, doch derzeit verfehlt Deutschland sogar die von der EU vorgegebene Sammelquote von 45 Prozent. Die Bundesregierung bleibt bislang die Antwort schuldig, wie das ab 2019 geltende Sammelziel von 65 Prozent erreicht werden soll.
„Um kostbare Ressourcen zu schonen, brauchen wir ein funktionierendes und lückenloses Rücknahmesystem. Zumal die Herausforderungen steigen. Es kommen immer mehr Geräte in Umlauf von blinkenden Schuhen, über Taschenventilatoren bis zu LED Lampen in Wandschränken“, so die Grünen-Politikerin weiter. „Viele Geräte sind nicht reparierbar, untrennbar eingebaut und beschließen ihre kurze Anwendungszeit als Elektroschrott.“
Gesetzesvollzug muss deutlich besser werden
Die Bundesregierung müsse eine Rücknahmepflicht für alle Elektroaltgeräte schaffen, unabhängig von der Verkaufsfläche der Händler oder der Gerätegröße. „Hier darf es keine Ausnahmen für Discounter oder den Online-Handel geben. Sonst wird der klassische Kleinbetrieb des Handwerks gerade im ländlichen Raum benachteiligt“ warnt Dr. Hoffmann.
Im Schwalm-Eder-Kreis nehmen noch viele Bauhöfe zumindest Kleingeräte unkompliziert ab oder der Recycling und Umweltdienst Borken hilft weiter. In anderen Regionen sieht das ganz anders aus.
Der Gesetzesvollzug muss nun nach Worten Hoffmanns deutlich besser werden. „Es kann nicht sein, dass Händler ihren gesetzlichen Rücknahme- und Informationspflichten nicht nachkommen, ohne auch nur Kontrollen oder Sanktionen fürchten zu müssen.“
(red)