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100 Tage DSGVO: Ein Anwalt zieht Bilanz

Schwalm-Eder / Kassel. Seit gut drei Monaten ist die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Um sich über erste Erfahrungen auszutauschen, lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg für Dienstag, 28. August, von 14 bis 16 Uhr ein. Veranstaltungsort ist die IHK in Kassel an der Kurfürstenstraße 9. 

Erläuterung anhand von Fallbeispielen

Einleitend gibt es einen Überblick über den Umsetzungsbedarf für Unternehmen. Insbesondere werden praktische Beispiele erläutert, unter anderem zu den Themenfeldern Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, Datenschutzerklärungen, Verarbeitungsverzeichnisse und Umgang mit Kundendaten. Ein Anwalt schildert erste Erfahrungen und Sanktionen.

Anforderungen müssen erfüllt werden

Die Anforderungen der DSGVO sind seit dem 25. Mai verbindlich anzuwenden. Bis zum 25. Mai mussten die betrieblichen Datenverarbeitungsvorgänge dahingehend überprüft werden, ob und wie diese den neuen gesetzten Anforderungen genügen. Die ausgebliebene oder mangelhafte Umsetzung birgt die Gefahr von Geldbußen beziehungsweise wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Anmeldefrist beachten:

Bis Montag, 27. August, online anmelden unter www.ihk-kassel.de/veranstaltungen

Mehr Informationen rund um die Datenschutzgrundverordnung gibt es auch unter www.ihk-kassel.de/digitalisierung

(red)



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