Startseite

Ihre Werbung hier!

SEK-News ist die unabhängige Online-Zeitung für den Schwalm-Eder-Kreis. Täglich neu und kostenlos.

Der Smiley nimmt das Tempo raus

Von links: Amtsleiter Jürgen Steinbrecher, Bürgermeister Heinrich Vesper, Vorsitzender Jörg Koch und Beate Koch, Kindergartenleiterin Martina Eckstein. Foto: nh

Von links: Amtsleiter Jürgen Steinbrecher, Bürgermeister Heinrich Vesper, Vorsitzender Jörg Koch und Beate Koch, Kindergartenleiterin Martina Eckstein. Foto: nh

Willingshausen. Als einziger Gemeinde im Kreisteil Ziegenhain wurde der Gemeinde Willingshausen kürzlich ein Dialog-Display in Wert von ca. 2.000 Euro übergeben. Die Gemeinde hatte an der Aktion „Ein Smiley für die Verkehrssicherheit“ des Landes Hessen, des ADAC Hessen-Thüringen und der Landesverkehrswacht teilgenommen. 

Diverse Auswertungen möglich

Aus der Vielzahl der Bewerbungen wurden durch Losentscheid 50 Geräte in Hessen verteilt. Eines davon erhielt Willingshausen. Das Gerät zeigt einen Smiley und die gefahrenen Stundenkilometer, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Darüber hinaus können diverse Auswertungen wie zum Beispiel die Anzahl der Fahrzeuge ermittelt werden. Es ist mobil und kann an verschiedenen Stellen installiert werden.

Gewinn für die Bürger

Bei der Übergabe des Gerätes beglückwünschten der Vorsitzende der Deutschen Verkehrswacht Schwalm-Eder-Kreis, Jörg Koch, und seine Frau Beate die Gemeinde Willingshausen zu der neuen Errungenschaft. Bürgermeister Heinrich Vesper freute sich über den Gewinn für die Bürger der Gemeinde. Er erhofft sich durch das Gerät, dass die Verkehrsteilnehmer noch stärker für die Einhaltung der Sicherheit sensibilisiert werden. Das Gerät wurde zunächst am Kindergarten „Schwälmer Zwerge“ im Ortsteil Wasenberg aufgestellt.

(red)



Tags: , , , ,


Ähnliche Beiträge

Bisher keine Kommentare


Einen Kommentar schreiben

© 2006-2024 SEK-News • Powered by WordPress & Web, PR & Marketing• Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS)Kommentare (RSS)ImpressumDatenschutzAGB