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Herbsttagung der Bürgermeister

Die Bürgermeister des Schwalm-Eder-Kreises berieten sich auf ihrer Jahrestagung über Finanzspritzen und Holzvermarktung. Foto: nh

Die Bürgermeister des Schwalm-Eder-Kreises berieten sich auf ihrer Jahrestagung über Finanzspritzen und Holzvermarktung. Foto: nh

Schrecksbach. Zu ihrer traditionellen Herbsttagung kamen die Bürgermeister der Kreisgruppe des Schwalm-Eder-Kreises im Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) in Schrecksbach zusammen. Es wurden insbesondere die Themen „Kreisausgleichsstock“ und „Holzvermarktung“ erörtert. 

Zwei Millionen Ausgleich pro Jahr

Landrat Winfried Becker berichtete in Begleitung seines Kreiskämmereileiters, Rainer Fritsch, über die bisherige Praxis des Kreisausgleichsstocks. Der ermöglicht den kreisangehörigen Kommunen, finanzielle Zuwendungen des Schwalm-Eder-Kreises zu erhalten. Das Volumen im Jahr 2018 inklusive des vorgetragenen Restes aus 2017 beträgt 2.000.000,00 Euro. Weitere 2.000.000,00 Euro sind im Haushalt 2019 vorgesehen. Landrat Becker referierte, dass in 2018 123 Anträge der Städte und Gemeinden des Schwalm-Eder-Kreises eingegangen seien.
58 Anträge (entspricht 47,2 %) wurden mit Zuweisung von insgesamt 865.500,00 Euro bewilligt. 15 Anträge wurden abgelehnt, wobei teilweise alternative Förderungen durch den Kreis erfolgen sollen (z.B. bestehende Verträge im Feuerwehrwesen oder Radwegebau). 50 Anträge (entspricht 40,7 %) befinden sich noch in der Bearbeitung, so der Landrat.

Änderungen / Ergänzungen

Becker erklärte weiterhin, dass eine Änderung bzw. eine Ergänzung der Kreisausgleichsstockrichtlinie beabsichtigt sei, beispielsweise:
• ergänzende Regelung zur Förderung von Schwimmbädern mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag,
• ergänzende Regelung zur Förderung von Sonderfahrzeugen der Feuerwehr (z.B. Drehleitern) mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag und
• ergänzende Regelung für größere Straßenbauprojekte (z.B. Ortsumgehungen) mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag.

Ausschluss einer Förderung

Ein Ausschluss einer Förderung aus dem Kreisausgleichsstock sei gegeben, so Landrat Winfried Becker,
• wenn sich durch die Zuweisung aus dem Kreisausgleichsstock Förderbeträge aus z.B. Bundes- oder Landesprogrammen reduzieren oder
• wenn die Kommune berechtigt sei, Beträge nach dem KAG (Kommunales Abgabengesetz) oder Baugesetzbuch zu erheben.

Beregnungsanlage zur schonenden Trocknung von Werthölzern. Foto: Schmidtkunz

Beregnungsanlage zur schonenden Trocknung von Werthölzern. Foto: Schmidtkunz

Zukunft der Holzvermarktung

Ein weiterer Themenschwerpunkt der Herbstversammlung der Bürgermeister bildete die „Zukunft der Holzvermarktung in Hessen“. Hier berichtete Bürgermeister Hartmut Spogat, Fritzlar, dass mit Schreiben des Hess. Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz alle von Hessen-Forst betreuten Privat- und Kommunalwaldbesitzer mit einer Holzbodenfläche über 100 Hektar über die aktuellen Überlegungen zur Neustrukturierung der Holzvermarktung informiert worden seien. Anlass einer neuen Ausrichtung seien kartellrechtliche Probleme, die – auch in anderen Bundesländern – einer Lösung zugeführt würden.

Nach derzeitigem Stand sollen die Regelungen laut Ministerium zum 01.01.2019 verbindlich werden. Insbesondere ging es bei der Neuregelung um die Neuorganisation der Holzvermarktung, so Bürgermeister Spogat. Landesbetrieb Hessen-Forst werde bei Privat- und Kommunalwald mit einer Forstbetriebsfläche von weniger als 100 Hektar es so belassen, wie es bisher.

Besondere Betrachtung der Rechtslage

Für Forstbetriebe von Waldbesitzenden des Kommunal- und Privatwaldes mit einer Forstbetriebsfläche von über 100 Hektar bis kleiner 500 Hektar werde der Holzverkauf von dem „Landesbetrieb Hessen-Forst“ nur noch dann übernommen, wenn der Forstbetrieb sein produziertes Holz alleine oder im Zusammenschluss mit anderen Waldbesitzenden nicht wirtschaftlich zweckmäßig und kaufmännisch vernünftig vermarkten kann.

Bei kommunalen Waldbesitzern mit einer Waldbodenfläche von mehr als 500 Hektar, – dies sind im Schwalm-Eder-Kreis die Kommunen Fritzlar, Homberg, Melsungen und Spangenberg –, muss die zukünftige Rechtslage besonders betrachtet werden.

Bildung von Holzverkaufsorganisationen

In dem gleichen Schreiben, so Bürgermeister Spogat, wurden die Waldbesitzer auch über die geplante finanzielle Förderung der Bildung von „Holzverkaufsorganisationen“ informiert. Für diesen Fall werde vom Ministerium eine Förderrichtlinie erarbeitet. Die Forderung der Mitglieder der Kreisversammlung des Städte- und Gemeindebundes geht dahin, dass zeitnah durch das zuständige Ministerium geklärt werden müsse, wie die Prüfungsanforderungen für einen Verbleib des Holzverkaufes beim Landesbetrieb „Hessen-Forst“ konkret aussehen und unter welchen konkreten Voraussetzungen eine Förderung der neuzugründenden Organisationen erfolgt. Eine schnellstmögliche Schaffung klarer Rahmenbedingungen wurde von den Bürgermeistern des Schwalm-Eder-Kreises gefordert.

Ehrung für Herbert Vaupel

Im weiteren Fortgang der Kreisversammlung des HSGB wurde Bürgermeister Herbert Vaupel, Gemeinde Malsfeld, für seine 20jährige Bürgermeistertätigkeit durch den Vorsitzenden der Kreisversammlung, Bürgermeister Klemens Olbrich, Neukirchen, geehrt. Bürgermeister Herbert Vaupel gehört damit mit zu den dienstältesten Bürgermeistern im Schwalm-Eder-Kreis, dem insgesamt 27 Städte und Gemeinden angehören.

(red)



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