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Mitmachen: Schulpreis zum Tierschutz!

Das besondere Schutzverhältnis zwischen Mensch und Tier will der Tierschutzpreis 2019 thematisieren. Foto: Yoel Kamara | unsplash

Das besondere Schutzverhältnis zwischen Mensch und Tier will der Tierschutzpreis 2019 thematisieren. Foto: Yoel Kamara | unsplash

Wiesbaden. Hessen schreibt einen Schulpreis zum Tierschutz aus. Umweltministerin Priska Hinz und Kultusminister Alexander Lorz freuen sich besonders auf Projekte, die zur Nachahmung anregen. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind aufgerufen, sich für den Tierschutz-Schulpreis 2019 zu bewerben. Klassen und Arbeitsgruppen können Projekte einreichen, die sich überzeugend und ausdrucksstark Fragestellungen zum Tierschutz sowie dem Verhältnis von Mensch und Tier widmen.

Priska Hinz © HMUKLV S. Feige

Priska Hinz © HMUKLV S. Feige

Verantwortung für andere übernehmen

„Mit dem Tierschutzpreis für Schulen wollen wir das Engagement hessischer Schülerinnen und Schüler für Tiere würdigen“, erklärten Umweltministerin Priska Hinz und Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz in Wiesbaden. Der Preis ist mit 7.000 Euro dotiert und kann geteilt vergeben werden. Einsendeschluss ist der 7. Juli 2019. Die Ministerin ergänzt: „Ich halte es für wichtig, dem Thema Tierschutz in den Schulen mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Denn gerade im Umgang mit Tieren können Kinder und Jugendliche frühzeitig lernen, Verantwortung für andere zu übernehmen. Besonders Projekte, bei denen deutlich wird, dass Tiere als Lebewesen zu betrachten sind und dass Tiere Achtung verdienen, eignen sich für den Wettbewerb.“

Prof. Dr. R. Alexander Lorz. Foto: © Staatskanzlei

Prof. Dr. R. Alexander Lorz. Foto: © Staatskanzlei

Kultusminister Lorz betonte: „Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass sich Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit artgerechter Haltung auseinandersetzen und dadurch eine verantwortungsvolle Einstellung zum Umgang mit Tieren entwickeln. Der Schulpreis bietet ihnen eine hervorragende Möglichkeit, eigene Gedanken künstlerisch und kreativ umzusetzen.“

Naturschutz- und Biodiversität ausgeschlossen

Für den Wettbewerb soll das „Verhältnis von Mensch zu Tier ausdrucksstark behandelt werden“, heißt es in der Ausschreibung. Die künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten sowie die Themenwahl sind frei wählbar. Auch praktische Projekte sind denkbar. Als mögliche Themen sind Tiere in der Landwirtschaft, Tierversuche und Versuchstiere, Wildtiere in Menschenhand, Heimtiere, etc. beispielhaft zu nennen.

Arbeiten zu Naturschutz- und / oder Biodiversitätsthemen (z. B. Imkerei, Amphibienschutz, Krötenwanderung, globaler Wildtierschutz) sind hier jedoch ausdrücklich nicht gemeint.

In den Grundschulen werden die Lehrerinnen und Lehrer für die Fächer Sachunterricht und Religion besonders angesprochen. Bei den übrigen allgemeinbildenden Schulen richtet sich die Ausschreibung vor allem an Lehrkräfte der Fächer Biologie, Kunst, Gesellschaftslehre und Religion beziehungsweise Ethik.

Möglichst genaue Projektbeschreibung einreichen

Der Tierschutz-Schulpreis wurde 2009 das erste Mal vergeben und wird alle zwei Jahre ausgeschrieben. Die Auslobung des Tierschutz–Schulpreises erfolgt unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung von Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2019. Eine möglichst genaue Projektbeschreibung kann beim Hessischen Umweltministerium eingereicht werden.

Weitere Informationen sind erhältlich bei der Landesbeauftragten für Tierschutz, Dr. Madeleine Martin, Telefon: (06 11) 815-1090; E-Mail: tierschutz@umwelt.hessen.de und stehen unter der Rubrik »Wir über uns« auf www.tierschutz.hessen.de zum Download bereit.

Ein »pdf« der Ausschreibungsunterlagen gibt es hier: Ausschreibungsunterlagen Tierschutz-Schulpreis 2019

(red)



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