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Deutscher Mindestlohn im Spitzenfeld

In den kommenden beiden Jahren soll der Mindestlohn jeweils zum 1. Januar auf 9,35 Euro steigen. Foto: Schmidtkunz

In den kommenden beiden Jahren soll der Mindestlohn jeweils zum 1. Januar auf 9,35 Euro steigen. Foto: Schmidtkunz

Wiesbaden. In Deutschland wurde der Mindestlohn Anfang 2017 auf 8,84 Euro pro Stunde festgesetzt. Bei einer Vollzeitstelle entsprach dies einer Lohnuntergrenze von 1 498 Euro brutto im Monat. Nach Empfehlung der Mindestlohnkommission steigt der Mindestlohn per Verordnung ab 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto pro Arbeitsstunde. 

Mindestlohn in Nachbarstaaten

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, liegt Deutschland mit seinem Mindestlohn in der EU-Spitzengruppe. So lag der Mindestlohn in Frankreich im Jahr 2018 auf demselben Niveau wie in Deutschland bei 1 498 Euro brutto im Monat. Nur in vier weiteren EU-Staaten lag er im Jahr 2018 höher. Zur Spitzengruppe zählten außerdem Luxemburg (1 999 Euro), Irland (1 614 Euro), Niederlande (1 578 Euro im ersten Halbjahr, 1 594 Euro im zweiten Halbjahr) und Belgien (1 563 Euro). Der französische Präsident Emmanuel Macron hatte angekündigt, den Mindestlohn im kommenden Jahr um 100 Euro monatlich anzuheben.

Schlusslichter im Osten

Im Gegensatz dazu wurden in den osteuropäischen Mitgliedstaaten tendenziell deutlich niedrigere Mindestlöhne von maximal 500 Euro im Monat gezahlt. Schlusslichter waren Bulgarien (261 Euro), Litauen (400 Euro) und Rumänien (407 Euro).

2018 galt in 22 der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ein landesweiter und branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn. Ausnahmen waren Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.

Mehr im Themenbereich »Europa in Zahlen« unter

https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/BevoelkerungSoziales/Arbeitsmarkt/Mindestloehne.html.

Dort steht auch die Broschüre »Arbeitsmarkt auf einen Blick – Deutschland und Europa« zum Download zur Verfügung.

(ots | red)

 

Statistik und Lebenswirklichkeit

Anm. d. Redaktion: Der derzeitige mit vielen Ausnahmen behaftete Brutto-Mindestlohn beträgt 8,84 Euro (2. Quelle: DGB). Um das von Destatis genannte Mindest-Lohnniveau von 1.498 Euro zu erreichen, müssen rechnerisch also mehr als 42 1/4 Wochenstunden gearbeitet werden. Mit Blick auf solche Zahlen von einer »EU-Spitzengruppe« zu sprechen, hält die Redaktion der SEK-News für fragwürdig. Die dennoch hier erfolgte Veröffentlichung mag Anregung zur Nachdenklichkeit und Diskussion bieten. (gsk)



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