Neue Regeln für Verpacker

Kassel. Vielen Unternehmen, die verpackte Waren in Verkehr bringen, sind die Pflichten, die das neue Verpackungsgesetz mit sich bringt, noch nicht ausreichend bekannt.
Online-Registrierung muss sein
Seit Januar müssen sie sich unter www.verpackungsregister.org registrieren, wenn sie Verpackungen verwenden, die bei einem der Dualen Systeme angemeldet (lizenziert) werden müssen. Häufig besteht Unkenntnis darüber, für welche Verpackungen überhaupt ein Entgelt beim Dualen System zu bezahlen ist, informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg. Laut Gesetz müssen auch Händler sicherstellen, nur lizenzierte Verpackungen zu verwenden. Lediglich rund fünf Prozent der bundesweit circa 720.000 betroffenen Unternehmen haben sich bislang unter www.verpackungsregister.org angemeldet.
Gratis-Info bei der IHK
Eine kostenfreie Informationsveranstaltung soll offene Fragen beantworten: Sie findet am Donnerstag, 6. Juni, von 14 bis 17 Uhr in den Räumen der IHK an der Kurfürstenstraße 9 in Kassel statt. Zu dieser lädt der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) Hersteller, Importeure und Händler – insbesondere auch Online-Händler – von verpackten Produkten ein. Experten der Zentralen Stelle Verpackungsregister, eines Dualen Systems sowie der IHK erklären, welche Produktverpackungen konkret betroffen sind, geben vor dem Hintergrund drohender Abmahnungen praktische Hinweise für das Erfüllen der gesetzlichen Pflichten und beantworten offene Fragen.
Anmeldeschluss
Bis Dienstag, 28. Mai, online anmelden unter www.ihk-kassel.de/veranstaltungen.
Weitere Informationen: IHK-Umweltreferentin Elke Elsner, Tel. 06421 9654-32, E-Mail: elsner@kassel.ihk.de.
(red)