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Jetzt gibt es wieder mehr BAföG

Wissenschaftsministerin Angela Dorn. Foto: © Uwe Köhler | Staatskanzlei
Wissenschaftsministerin Angela Dorn. Foto: © Uwe Köhler | Staatskanzlei

Wiesbaden. Rechtzeitig zum Schuljahresbeginn und zum Wintersemester an den Hochschulen treten die Verbesserungen beim BAföG in Kraft. Der derzeitige BAföG-Höchstsatz von 735 Euro steigt in diesem Jahr zunächst auf 851 Euro und 2020 noch einmal auf 861 Euro. Auch Freibeträge für Einkommen und Vermögen werden erhöht. Auf diese und weitere Verbesserungen macht das Wissenschaftsministerium aufmerksam.

Bildungsgerechtigkeit garantiert

„Es ist ein richtiger Schritt, dass Fördersätze und Freibeträge endlich erhöht wurden, denn Bildung und Ausbildung dürfen nicht vom eigenen Geldbeutel oder dem der Eltern abhängen“, erklärte Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Damit das BAföG auch in Zukunft Bildungsgerechtigkeit garantiert und die jungen Menschen in ihren individuellen Lebenssituationen noch besser erreicht, muss es über die aktuellen Verbesserungen hinaus strukturell weiterentwickelt werden – so zum Beispiel bei den hochschulrechtlich zugelassenen Orientierungsstudiengängen.“

Berufsakademien werden einbezogen

Neu im BAföG ist die Einbeziehung der Berufsakademien, die Abschlüsse verleihen, die nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind. Damit können auch Studierende an privaten hessischen Berufsakademien mit ihren akkreditierten Studiengängen künftig BAföG-Anträge stellen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Dafür hatte sich das Wissenschaftsministerium eingesetzt. Dorn: „Die hessischen Berufsakademien verleihen Abschlüsse, die Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind. Daher ist es nur konsequent, dass Studierende dieser Studiengänge auch BAföG-berechtigt sind.“

Die wichtigsten Änderungen im BAföG

► Mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetz steigen die Bedarfssätze zu Beginn des Schuljahres bzw. zum kommenden Wintersemester um 5 Prozent und 2020 um 2 Prozent. Damit wird der derzeitige BAföG-Höchstsatz von 735 Euro in zwei Schritten auf zunächst 851 Euro und dann 861 Euro angehoben.
► Die Einkommensfreibeträge werden 2019 um 7 Prozent, 2020 um 3 Prozent, 2021 um 6 Prozent erhöht. Damit soll der Kreis der Anspruchsberechtigten wieder wachsen.
► Die Freibeträge für eigenes Vermögen werden 2020 von derzeit 7.500 Euro auf 8.200 Euro steigen. Vermögensfreibeträge für Auszubildende mit Unterhaltspflichten gegenüber eigenen Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern werden von derzeit jeweils 2.100 Euro auf 2.300 Euro angehoben.
► Die Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge wird angepasst und eine höhere Pauschale eingeführt, insbesondere für Auszubildende, die in der Regel ab dem 30. Lebensjahr nicht mehr in der Krankenversicherung der Studierenden versicherungspflichtig sind und als freiwillig Versicherte höhere Beiträge zahlen müssen.
► Der Kinderbetreuungszuschlag wird von 130 Euro in zwei Schritten auf 150 Euro im Jahr 2020 erhöht.
► Die Pflege naher Angehöriger wird künftig als Grund für die Verlängerung der Förderungshöchstdauer berücksichtigt.
► Beim Verlängerungsgrund der Betreuung von Kindern wird das Höchstalter, bis zu dem Kinder berücksichtigt werden können, von 10 auf 14 Jahre angehoben.
► Um Verschuldensängste weiter abzubauen, wird die maximale Rückzahlungsdauer des Darlehens auf 20 Jahre begrenzt, auch wenn jemand wegen geringen Einkommens in diesem Zeitraum von der Rückzahlung freigestellt ist. Das verzinsliche Bankdarlehen für die sogenannte Studienabschlusshilfe wird durch ein zinsfreies Staatsdarlehen ersetzt.
► Der Katalog der Ausbildungsstätten, die in den Förderungsbereich des BAföG einbezogen sind, wird um Akademien im tertiären Bereich ergänzt, die Hochschulabschlüssen gleichgestellte Abschlüsse verleihen.

(red)



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