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Veranstaltungen ab 100 Gäste verboten

Im Zuge einer Allgemeinverfügung hat der Schwalm-Eder-Kreis am Samstag sämtliche Versammlungen mit mehr als 100 Personen verboten. Foto: nh
Im Zuge einer Allgemeinverfügung hat der Schwalm-Eder-Kreis am Samstag sämtliche Versammlungen mit mehr als 100 Personen verboten. Foto: nh

Schwalm-Eder. Seit gestern gilt im gesamten Landkreis ein Verbot für alle Veranstaltungen mit über 100 Personen. Der Landrat und sein Vize haben nach Rücksprache mit den Bürgermeistern diese neue Allgemeinverfügung erlassen.

Schulen ab morgen geschlossen

Das Veranstaltungsverbot gilt seit dem 14. März, 12.00 Uhr und wurde in enger Abstimmung mit allen 27 Kommunen im Landkreis erlassen. Während einer außerordentlichen Bürgermeisterdienstversammlung wurden am Samstagvormittag weitere organisatorische Fragen geklärt.

Nachdem das Land Hessen die Schließung aller Kindertagesstätten und Schulen ab dem kommenden Montag verfügt hat, sind nun zahlreiche sich daraus ergebende Fragen zu lösen. Landrat Winfried Becker und Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann hatten, in Erwartung der Schließungsverkündung durch Ministerpräsident Volker Bouffier, alle Bürgermeister und das Staatliche Schulamt zu der Dienstversammlung geladen.

Konferenzen ab sofort per Video

„Wir haben weiterhin eine sich sehr dynamisch entwickelnde Situation. Es war sehr wichtig, dass wir mit allen Bürgermeistern und dem Staatlichen Schulamt die wichtigsten Sachverhalte diskutieren und verabreden konnten. Bis auf absehbare Zeit wird das unsere letzte gemeinsame Sitzung gewesen sein. Ab sofort werden wir über nun einzurichtende Video- und Telefonkonferenzen kommunizieren“, so Landrat Winfried Becker.

Mit Stand 14.03.2020, mittags, sind im Schwalm-Eder-Kreis 17 Infektionsfälle mit dem Coronavirus zu verzeichnen. Für die kommenden Tage wird mit einer weiterhin steigenden Anzahl gerechnet.

Folgende Verabredungen wurden getroffen:

○ 1. Öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 100 erwarteten Teilnehmenden insgesamt sind im Gebiet des Schwalm-Eder-Kreises untersagt. Bei jeder öffentlichen und privaten Veranstaltung mit weniger als 100 erwarteten Teilnehmenden hat der Veranstalter die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste mit mindestens der Angabe: Vor- und Zuname, vollständige Adresse (Wohnort, Straße, Hausnummer) sowie der Telefonnummer der gewöhnlichen Erreichbarkeit zu erfassen. Diese Liste ist vom Veranstalter für die Dauer von 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Das gilt auch für Geburtstage, Hochzeiten sowie Beerdigungen.
○ 2. Der Schwalm-Eder-Kreis bittet dringend darum, alle Veranstaltungen, ob öffentlicher oder privater Natur, auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und eher abzusagen.
○ 3. Alle Rückkehrer aus den vom Robert-Koch-Institut (RKI) identifizierten Risikogebieten müssen für 14 Tage in häuslicher Quarantäne verbleiben und sollen telefonisch über ihren Hausarzt abklären lassen sollen, ob ein Abstrich gemacht werden muss.
○ 4. In den Schulen und Kindergärten steht zu den regulären Öffnungszeiten eine Notbetreuung für Kinder, deren beide Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind, zur Verfügung. Die Berufsgruppen sind in einem Erlass des Landes Hessen verbindlich festgelegt. Die Notbetreuung findet in Kleingruppen in den Einrichtungen statt, die von den Kindern im regulären Betrieb besucht werden und umfasst die Gruppe der Kindergartenkinder sowie Schulkinder von der 1. bis zur 6. Klasse.
○ 5. Am kommenden Montag können Schulkinder, nach individueller Entscheidung durch die Eltern, noch einmal in ihre jeweilige Schule gehen und entsprechende Lehrmaterialien abholen, um sich für die kommenden Wochen bis zu den Osterferien, auf das Lernen zuhause vorzubereiten. Der Schulträger bittet darum, zuvor auf etwaige Hinweise auf den Homepages der einzelnen Schulen zu achten.
○ 6.In der kommenden Woche läuft der Schulbusverkehr noch regulär weiter. Am Montag wird zusätzlich, nach der dritten Schulstunde, die Rückreise aus den Schulen per Busverkehr sicher gestellt, analog der sonstigen Ferienauftaktregelungen.
○ 7. Ab sofort ist eine Hotline des Staatlichen Schulamtes, unter 0151 6187 0541 geschaltet. Dort können alle Fragen zur schulischen Betreuung und den Regelungen für das Lernen zuhause geklärt werden.
○ 8. In der Kreisverwaltung wird ab Montag, 08.00 Uhr, eine zusätzliche Hotline, unter 05681-775 222 geschaltet. Dort können alle Fragen rund um die Betreuung von Kindern aus den Kindertagesstätten sowie der Betreuung bei Tagespflegepersonen geklärt werden.
○ 9. Nachdem sich erste private Initiativen zur Gruppenbetreuung von Kindern gemeldet haben, bittet der Fachbereich Jugend und Familie dringend davon abzusehen. Ziel ist die sozialen Kontakte deutlich zu reduzieren. Bei weitergehenden Fragen die zusätzliche Hotline (05681-775 222) anrufen.
○ 10.Die Kreisverwaltung bittet dringend von nicht notwendigen Besuchen in den Behördenstandorten abzusehen. Ab Montag werden die Sprechzeiten auf den Vormittag, von 08.00 bis 12.00 Uhr reduziert. Dafür wird um Verständnis gebeten. Alle Kunden werden aufgefordert sich bei Fragen immer erst telefonisch in den jeweiligen Sachgebieten zu melden, um abzuklären, ob ein direkter Kontakt notwendig ist.

www.schwalm-eder-kreis.de

(red)




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