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Neuer Haltepunkt für Schwarzenberg

Hier soll der neue Haltepunkt Schwarzenberg entstehen. Die Planfeststellung ist bekannt gemacht. Foto: Schmidtkunz
Hier soll der neue Haltepunkt Schwarzenberg entstehen. Die Planfeststellung ist bekannt gemacht. Foto: Schmidtkunz

Melsungen. In einer amtlichen Bekanntmachung weist der Magistrat der Stadt Melsungen auf die Planfeststellung für das Bauvorhaben „Neubau der Verkehrsstation Melsungen-Schwarzenberg“ hin.

Die offizielle Ortsbezeichnung für die Verkehrsstation lautet „Bahn-km 241,443 bis 242,050 der Strecke 6340 Halle HbF – Guntershausen“.

Im Wortlaut der Bekanntmachung:

»Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, vom 09.06.2020, Az. 551ppi/073-2019#004, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom

22.06.2020 bis einschließlich 03.07.2020

bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Besondere Regelungen auf Grund der gegenwärtigen Corona-Pandemie-Situation:

Zutritt zum Stadtbauamt wird nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und nur für eine beschränkte Personenzahl (zeitgleich) gewährt. Die telefonische Anmeldung erfolgt unter der Rufnummer 05661 – 708142.
Auf weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zum Betreten des Stadtbauamtes wird verwiesen.

Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt/Main, eingesehen werden.

Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss des Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt
(§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Melsungen, 15.06.2020«

(red)



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