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Bitte keine Fragen an Kreisbehörden

Die Kreisverwaltung Schwalm-Eder in der Homberger Parkstraße. Foto: Schmidtkunz
Die Kreisverwaltung Schwalm-Eder in der Homberger Parkstraße. Foto: Schmidtkunz

Schwalm-Eder. Durch wachsende Zahl Geflüchteter steigen auch die Zahlen der Anträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie der Anträge auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels.

Immer mehr Schutz Suchende

Der Schwalm-Eder-Kreis bittet um Verständnis, dass es infolgedessen zu längeren Bearbeitungszeiten kommt. Gleichzeitig bitten die Behörden, von Nachfragen bei der Sozialverwaltung und bei der Ausländerbehörde abzusehen.

Die Zahl Schutz suchender Menschen aus der Ukraine im Schwalm-Eder-Kreis steigt täglich. Das Land Hessen hat die Landkreise informiert, dass auch in den kommenden Tagen und Wochen mit einem erhöhten Zuzug von geflüchteten Menschen zu rechnen ist und Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen.

Breit angelegtes Wohnraumangebot

Dafür hat der Schwalm-Eder-Kreis die notwendigen Maßnahmen bereits getroffen und sieben Sporthallen im Landkreis für eine kurzzeitige oder auch längerfristige Unterbringung hergerichtet. Zudem hält der Schwalm-Eder-Kreis, auch dank der großen Hilfsbereitschaft seiner Bürgerinnen und Bürger, ein breit angelegtes Wohnraumangebot vor.

Neben der Unterbringung der Geflüchteten im Landkreis, sind der Gang zum Einwohnermeldeamt der jeweiligen Kommune und die Meldung bei der Ausländerbehörde des Schwalm-Eder-Kreises für Ukrainerinnen und Ukrainer wichtig. Gleichzeitig geht bei der Sozialverwaltung und der Ausländerbehörde eine Flut notwendiger Anträge ein. Die Behörden haben ihr Personal bereits verstärkt. Dennoch wird es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Bearbeitungszeit bis zu drei Wochen

Aus diesem Grund bittet der Schwalm-Eder-Kreis darum, von telefonischen Eingangs- und Sachstandsanfragen bei der Sozialverwaltung und auch der Ausländerbehörde abzusehen. Anhand der aktuellen Zahlen der zu bearbeitenden Anträge gehen die Sozialverwaltung und die Ausländerbehörde von einer Bearbeitungszeit von mindestens zwei bis drei Wochen aus. Bei steigenden Antragszahlen durch Geflüchtete kann sich dieser Zeitraum sogar noch verlängern.

Hinweis zu den Unterlagen

Folgendes wird für die Antragsstellung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei der Sozialverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises benötigt:

• komplett ausgefüllter Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über die Stadt-/Gemeindeverwaltung mit Meldebescheinigung
• Nachweis der Eröffnung eines Kontos (wenn vorhanden; ansonsten muss dieser nachgereicht werden, da sonst die Anweisung der Leistung nur über Schecks erfolgen kann, was die Auszahlung weiter verzögert und verkompliziert)
• Mietbescheinigung (wenn private Wohnung angemietet wurde)

www.schwalm-eder-kreis.de/ukrainehilfe

(red)



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