Überwachungszone aufgehoben – Aufstallung bleibt Pflicht
Schwalm-Eder. Etwas mehr als einen Monat nachdem in einem landwirtschaftlichen Legebetrieb in Edermünde eine Form der Vogelgrippe (H5N1-Virus) ausgebrochen war, wird per Allgemeinverfügung seitens des Schwalm-Eder-Kreises ab 7. März 2024 auch die Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb vollständig aufgehoben.
Die Kreisverwaltung erlässt damit die 5. Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest. Aufgrund des aktuellen Vogelzugs gilt präventiv weiterhin für das gesamte Kreisgebiet bis auf Weiteres eine Aufstallungspflicht für Geflügelbestände. Zudem bleibt das Verbot von Geflügelschauen oder ähnlichen Veranstaltungen sowie die Ausfuhr von Geflügelbeständen zu Veranstaltungen in anderen Landkreisen vorerst bestehen.
Die 5. Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest tritt ab dem 7. März 2024 in Kraft und kann ab 6. März 2024 auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
(Kreisverwaltung Schwalm-Eder)