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Gute Nachrichten für sozialen Wohnungsbau

Wiesbaden. „Die Wohnungen werden jetzt gebraucht und nicht erst in einem Jahr. Nachdem die Förderung für den sozialen Wohnungsbau trotz der Rekordsumme von 786,3 Mio. Euro für das Programmjahr 2024 nicht ausreichend war, habe ich versprochen zu prüfen, ob nicht beanspruchte Restmittel zur Verfügung stehen“, sagte Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori am Freitag in Wiesbaden.

Wirtschafts-, Verkehrs- und Wohnungsbaauminister Kaweh Mansoori. Foto: Peter Jülich | HMWVW

Wirtschafts-, Verkehrs- und Wohnungsbaauminister Kaweh Mansoori. Foto: Peter Jülich | HMWVW

„Dieses Versprechen haben wir gehalten und können nun knapp 36 Millionen Euro in weitere Vorhaben investieren“, so Mansoori.

Vergabe nach Prioritätenliste

Es komme häufig vor, dass Fördermittel aus vorherigen Jahren nicht vollständig abgerufen werden. Bisher seien diese ungenutzten Mittel in den Gesamtfonds für das kommende Jahr geflossen. In diesem Jahr jedoch werden sie laut Minister erstmals für noch ausstehende Projekte verwendet, wobei die Gelder strikt anhand einer bereits vorliegenden Prioritätenliste verteilt würden.

„Unser Fokus liegt hierbei auf angespannten Wohnungsmärkten und Hochschulstandorten“, so der Minister weiter. „So können wir beispielsweise das Projekt im Kontorhaus in Kassel realisieren. Insgesamt werden wir weitere 227 Wohneinheiten fördern. Die Meldungen zu den entsprechenden Zusagen wurden in dieser Woche verschickt.“

So viel Förderung wie noch nie

Die soziale Wohnraumförderung in Hessen hat im Jahr 2024 einen neuen Rekord verbucht. Mit 786,3 Mio. Euro wurden im Programmjahr 2024 so viele Fördermittel bereitgestellt wie noch nie. Gleichzeitig wurden im Programmjahr 2024 fast doppelt so viele Wohnungen bzw. Wohnplätze zur Förderung angemeldet wie im Vorjahr. Dadurch überstieg der Mittelbedarf die verfügbaren Fördermittel um rund 400 Millionen Euro.

Somit war erstmals eine Priorisierung im Mietwohnungsbau erforderlich geworden, sodass nicht alle vorliegenden Anmeldungen für eine Förderung im Programmjahr 2024 berücksichtigt werden konnten. Unter dem Strich können alle Projekte für Studentisches Wohnen und AZUBI-Wohnen, alle Projekte in angespannten Wohnungsmärkten, alle Projekte im ländlichen Raum und ein Großteil der ​Projekte an Hochschulstandorten, die keine angespannten Wohnungsmärkte sind, gefördert werden.

HMWVW
red



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