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Lorz fordert Moratorium globaler Mindeststeuer

Prof. Dr. R. Alexander Lorz. Archivbild: © Staatskanzlei

Prof. Dr. R. Alexander Lorz. Archivbild: © Staatskanzlei

Wiesbaden. Hessens Finanzminister Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz bekräftigt auf der Jahrestagung des Instituts für Finanzen und Steuern in Berlin seine Forderung nach einem Moratorium der globalen Mindeststeuer. Diese könne nur funktionieren, wenn alle bedeutenden Volkswirtschaften mitmachten, sonst drohten einseitige Belastungen.

„Die Grundidee, dass Konzerne überall auf der Welt mindestens 15 Prozent Steuern auf ihre Gewinne zahlen sollen, ist unverändert gut. Aber ohne eine gleichgerichtete Umsetzung in den wichtigsten Ländern geht es nicht. Deshalb brauchen wir ein Moratorium der globalen Mindeststeuer in Europa“, ist Professor Dr. Lorz überzeugt.

USA und China machen nicht mit

Und weiter sagt er: „Schon vor der Ankündigung der amerikanischen Vergeltungssteuer war ich skeptisch hinsichtlich der Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung. Denn der bürokratische Aufwand für Unternehmen und unsere Finanzverwaltung droht in keinem Verhältnis zum möglichen Ertrag zu stehen.“ Es ergebe keinen Sinn, wenn nur die EU sich an die vermeintlich globale Mindeststeuer halte, aber insbesondere die USA und auch China nicht mitmachten. „Das diskriminiert europäische und deutsche Unternehmen“, so der Finanzminister.

Gleichwohl drohen die USA nach Worten Lorz’ offen mit steuerlichen Gegenmaßnahmen für den Fall, dass Deutschland die Mindeststeuer auf US-Unternehmen anwendet. Gerade Hessen sei mit seinem Finanzsektor und vielen Global Playern in Chemie, Pharma oder Autoindustrie international besonders engagiert. „Hessische Unternehmen, Investorinnen und Investoren und Anlegerinnen und Anleger wären daher auch von der US-Revenge-Tax besonders betroffen“, gibt er zu bedenken.

Was ist die Mindeststeuer?

Durch die globale Mindestbesteuerung soll sichergestellt werden, dass Unternehmensgewinne weltweit mit mindestens 15 Prozent besteuert werden. Gewinnverlagerungen (Steuergestaltungen) in so genannte Steueroasen sollen dadurch verhindert werden. Wenn ein Staat niedriger besteuert als 15 Prozent, erfolgt eine Nachversteuerung durch die anderen Staaten.

Ursprünglich haben sich rund 140 Staaten zur globalen Mindeststeuer bekannt. Tatsächlich haben aber nur etwa 35 Staaten die Mindeststeuer tatsächlich umgesetzt. Dazu gehören alle 27 Mitgliedstaaten der EU. Die USA, China und die BRIC-Staaten setzen die Mindeststeuer nicht um.

Schwerpunkte des Instituts Finanzen und Steuern

Das Institut Finanzen und Steuern (ifst) greift seit mehr als 70 Jahren wissenschaftlich aktuelle Fragen der Finanz- und Steuerpolitik mit Schwerpunkt im Unternehmenssteuerrecht auf. Ziel der Institutsarbeit ist es, den wissenschaftlichen Dialog zu fördern und im Rahmen des Diskurses Raum für die unterschiedlichen Perspektiven zu bieten. Im Vordergrund steht die öffentliche, das heißt, transparente Diskussion, die sich an die interessierte Allgemeinheit richtet und ihr auch offensteht. Oberste Priorität für das ifst hat hierbei die wissenschaftliche und politische Neutralität.

Hessisches Ministerium der Finanzen, hmdf
red



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