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Wasserentnahme aus Eder und Fulda untersagt

Schwalm-Eder. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der weiter gesunkenen Wasserführung weitet der Schwalm-Eder-Kreis das bestehende Verbot der Wasserentnahme aus ober-irdischen Gewässern aus. Ab sofort ist auch die Entnahme von Wasser aus der Eder sowie aus der Fulda unterhalb der Einmündung der Eder im Schwalm-Eder-Kreis bis auf Weiteres untersagt.

Für die persönliche Erfrischung darf Oberflächenwasser zwar ungestraft entnommen werden, doch empfiehlt sich die Nutzung eine so genannten LifeStraw: Ein tragbarer Wasserfilter in Strohhalmform, der verunreinigtes Wasser ohne zusätzliche Energie oder Chemikalien trinkbar macht, indem er Bakterien, Parasiten und Mikroplastik herausfiltert. Foto: Darina Belonogova | Pexels

Für die persönliche Erfrischung darf Oberflächenwasser zwar ungestraft entnommen werden, doch empfiehlt sich die Nutzung eines so genannten LifeStraw: Ein tragbarer Wasserfilter in Strohhalmform, der verunreinigtes Wasser ohne zusätzliche Energie oder Chemikalien trinkbar macht, indem er Bakterien, Parasiten und Mikroplastik herausfiltert. Foto: Darina Belonogova | Pexels

Nur zur persönlichen Erfrischung

Ausgenommen ist ausschließlich das Schöpfen von Wasser mit kleinen Handgefäßen, etwa einer Trinkflasche oder einem Becher, und nur zur persönlichen Erfrischung.

Grund für die Ausweitung sind die stark reduzierten Abgabemengen aus der Edertal-sperre. Dadurch ist der Abfluss der Eder inzwischen unter die Niedrigwasserschwelle gefallen.

„Die Wasserführung unserer Gewässer ist derzeit sehr niedrig. Mit der Ausweitung des Verbots wollen wir die vorhandenen Wasserressourcen schützen und eine weitere Verschlechterung der Gewässerzustände verhindern“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter Jürgen Kaufmann.

Bei Verstößen hohe Bußgelder

Das Entnahmeverbot dient insbesondere dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt sowie der Sicherstellung der notwendigen Mindestwasserführung. Die Einhaltung wird durch die untere Wasserbehörde überwacht. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises abrufbar unter:
http://www.schwalm-eder-kreis.de

Lisa-Maren Brass, Kreisverwaltung Schwalm-Eder
red


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